Dieselgate-Prozess: Hatz belastet VW-Vorstände nicht
Dieselgate: Hatz entlastet VW-Vorstände

Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt der Dieselskandal die Gerichte, und ein Ende ist nicht in Sicht. Im Fokus steht nun ein Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig, bei dem es um Milliardenforderungen von Investoren geht. Diese verlangen Schadenersatz für Kursverluste, die sie nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im September 2015 erlitten haben.

Die Aussage von Wolfgang Hatz

Der frühere Chef der Motorentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sagte als Zeuge aus, ihm sei nicht bekannt, dass ein VW-Vorstand von der illegalen Abschalteinrichtung gewusst habe. Hatz selbst war 2023 wegen Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er ab 2008 den Einbau der Manipulationssoftware veranlasst hatte. Sein Urteil ist rechtskräftig.

Die zentrale Frage des Verfahrens

In dem Musterverfahren geht es nicht um den Betrug selbst, sondern um die Frage, ob VW die Kapitalmärkte rechtzeitig über die Affäre informiert hat. Nach dem Bekanntwerden des Skandals brach der Aktienkurs ein, zeitweise um fast die Hälfte. Die Anleger fordern daher Milliardenentschädigungen.

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Was ist ein Musterverfahren?

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt es, viele Parallelverfahren zu bündeln. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Verfahren mit etwa 3.400 Klageparteien auf den Musterentscheid. Dieser ist für alle beteiligten Gerichte bindend, sobald er rechtskräftig ist.

Die Parteien vor Gericht

Musterkläger ist die Deka Investment GmbH, Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und die Porsche SE. Der Streitwert beträgt rund 4,3 Milliarden Euro. Branchenexpertin Helena Wisbert von der Ostfalia Hochschule Wolfsburg betont, dass der Ausgang für VW finanziell relevant sei, da Rückstellungen die Bilanz belasten könnten.

Argumente der Kläger

Die Klägerseite argumentiert, der VW-Vorstand habe spätestens seit einem High-Level-Meeting im November 2007 gewusst, dass die US-Abgasnormen nicht eingehalten werden könnten. Die dort präsentierten Unterlagen enthielten laut Klägeranwalt Axel Wegner unzweideutige Hinweise auf geplante illegale Abschalteinrichtungen.

Die Verteidigung der Beklagten

Volkswagen und die Porsche SE bestreiten die Vorwürfe. VW betont, es habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz gegeben, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 die Manipulationen öffentlich machten. Ein Konzernsprecher erklärte, VW habe stets seine kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt. Die Porsche SE schließt sich dieser Einschätzung an.

Warum dauert das Verfahren so lange?

Bereits 2020 war kein Ende absehbar. Das Gericht sichtete über 5.500 Blatt Akten und 21 Privatgutachten. Von September 2023 bis September 2025 wurden 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Einige Zeugen beriefen sich auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht, was die Bewertung erschwert.

Ausblick

Alle Beteiligten erhoffen sich bald eine Einschätzung der Richter zur Beweisaufnahme. Ein Musterentscheid ist jedoch weiterhin nicht absehbar. Der Fall könnte noch Jahre dauern und VW weitere Milliarden kosten, nachdem der Konzern bereits über 32 Milliarden Euro für die Aufarbeitung der Affäre ausgegeben hat.

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