Elektronische Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag berät Gesetzentwurf zum Schutz von Frauen
Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag berät Schutzgesetz

Elektronische Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag berät Gesetzentwurf zum Schutz von Frauen

Die elektronische Fußfessel für Gewalttäter, insbesondere bei häuslicher Gewalt gegen Frauen, steht im Mittelpunkt eines umfassenden Gewaltschutzplans der Bundesregierung. Das schwarz-rote Kabinett unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat diesen Plan bereits im November 2025 beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird am 27. Februar 2026 in erster Lesung im Bundestag diskutiert. Allerdings könnte es noch mehrere Monate dauern, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt und wirksam wird.

Erweiterte Befugnisse für Familiengerichte und höhere Strafen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte künftig mehr Befugnisse im Opferschutz erhalten. Zudem werden höhere Strafen für Verstöße gegen Schutzanordnungen wie Annäherungs- oder Kontaktverbote eingeführt. Die elektronische Fußfessel soll als ergänzende Maßnahme zu einer Schutzanordnung angeordnet werden, wenn für das Opfer – in etwa 80 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt sind dies Frauen – eine konkrete Gefahr für Leben, Körper, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung besteht. Auf Wunsch kann das Opfer ein Zweitgerät erhalten, das signalisiert, wenn sich der Täter unzulässig nähert.

Polizeigewerkschaft begrüßt die Maßnahme

Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, äußert sich positiv zu der geplanten Regelung. Er betont, dass früher oft die Opfer gezwungen waren, sich in Sicherheit zu bringen, während nun der Täter aus dem Haus gewiesen und effektiv ferngehalten werden soll. Die Fußfessel soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Zusätzlich sollen verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings dazu beitragen, Gewaltspiralen zu durchbrechen und präventiv zu wirken.

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Erfolgsmodell aus Spanien und Kostenschätzungen

In Spanien wird die elektronische Fußfessel bereits seit 2009 erfolgreich eingesetzt. In mehr als 13.000 Hochrisikofällen, in denen die Fußfessel zum Einsatz kam, wurde keine der geschützten Frauen getötet. Für Deutschland rechnet das Bundesjustizministerium mit etwa 160 Fällen pro Jahr, in denen die Maßnahme angewendet wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf jährlich 16,1 Millionen Euro – ein Betrag, der nach Ansicht der Regierung Leben retten kann.

Begrenzte Dauer und freiwillige Anwendung

Die elektronische Fußfessel kann maximal für sechs Monate angeordnet werden. Danach muss die Maßnahme durch einen Gerichtsbeschluss jeweils um drei Monate verlängert werden. Wichtig ist, dass sie ausdrücklich nur in Extremfällen und nicht gegen den Willen des Opfers eingesetzt wird. Sie gilt somit als letztes Mittel im Gewaltschutz. Das Gesetz von Justizministerin Stefanie Hubig setzt bereits früher an, indem es soziale Trainingskurse oder Gewaltpräventionsberatungen für Täter zur Pflicht macht. Wer sich weigert, dem drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

Weitere Maßnahmen und zeitlicher Rahmen

Zusätzlich sollen Gerichte künftig Daten aus dem Waffenregister einholen dürfen, um besser einschätzen zu können, ob von einem Täter eine Gefahr ausgeht. Bis die ersten Familiengerichte die Fußfessel anordnen können, wird es jedoch noch einige Zeit dauern. Das Justizministerium erwartet die ersten Anordnungen frühestens Anfang 2027. Diese Zeit ist notwendig, um Behörden und Polizei bundesweit auf die Einführung der Fußfessel vorzubereiten und entsprechende Schulungen durchzuführen.

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