Bundestag stimmt für Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Fußfessel gegen häusliche Gewalt beschlossen

Der Bundestag stimmt heute über ein Gesetz ab, das Opfern häuslicher Gewalt künftig ermöglichen soll, ihre Peiniger mithilfe einer elektronischen Fußfessel auf Abstand zu halten. Kern der Regelung ist, dass ein Gericht Täter nach einem Annäherungsverbot zum Tragen des Geräts verpflichten kann. Nähert sich der Täter dem Opfer, wird dieses über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich in Sicherheit bringen.

Schutz für Frauen im Fokus

Besonders Frauen sollen von der neuen Maßnahme profitieren. Bei Partnerschaftsgewalt sind fast 80 Prozent der Opfer weiblich. Laut Bundeskriminalamt waren es 2024 rund 136.000 von insgesamt 171.000 Opfern. „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sie ist ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf unseren Rechtsstaat“, betonte die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Prävention von Femiziden

Ein zentrales Ziel ist die Senkung der Zahl von Femiziden – also Morden an Frauen, weil sie Frauen sind. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete 2024 insgesamt 328 Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen. Wegge unterstrich, dass die Fußfessel in Echtzeit warne. „So kann die Polizei eingreifen, bevor es zu spät ist.“

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Vorbild Spanien

Vorbild der sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist Spanien. Seit der Einführung dieser Option im Jahr 2009 wurde dort kein Opfer mehr getötet, das das Zweitgerät bei sich trug, heißt es im Gesetz. Auch Frankreich und die Schweiz sind dem spanischen Beispiel inzwischen gefolgt.

Bundesländer fordern einheitliche Regelung

Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt bereits zeitlich begrenzt in ihren Polizeigesetzen verankert. Dennoch bestand seitens der Länder der Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.

Weitere Reformmaßnahmen

Die Fußfessel ist jedoch nur ein Teil der Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen ist auch, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltandrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können.

Verschärfte Strafen

Zudem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

SPD-Politikerin Wegge erklärte: „Es reicht, von Gewalt betroffenen Frauen immer wieder hören zu müssen, dass der Staat sie mal wieder im Stich gelassen hat. Wir liefern jetzt und ändern das. Der Staat muss unzweifelhaft an der Seite von Betroffenen von Gewalt stehen.“

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