Geldstrafen für Polizisten nach tödlichem Unfall auf A20
Geldstrafen für Polizisten nach A20-Unfall

Prozess um tödlichen Unfall auf A20: Geldstrafe für Polizisten

Im Verfahren um schwere Fehler bei einer Verkehrskontrolle vor einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 20 bei Wismar sind zwei Polizisten am Amtsgericht Lübeck zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach sie der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Bei dem Unfall kamen zwei Menschen ums Leben, ein weiterer wurde schwer verletzt.

Die Entscheidung des Gerichts

Nach Überzeugung des Gerichts hätten die beiden Beamten bei der Kontrolle die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des späteren Unfallverursachers erkennen und dessen Weiterfahrt unterbinden müssen. Ein Gerichtssprecher teilte dies nach der Urteilsverkündung am Freitag mit. Die Geldstrafen betrugen jeweils 120 Tagessätze zu 90 und 120 Euro.

Der Vorfall im August 2020

Die Polizisten kontrollierten den späteren Unfallfahrer im August 2020 auf einem Autobahnparkplatz, etwa eine Stunde vor dem Crash auf der A20 bei Wismar. Ein anderer Autofahrer hatte die Polizei über den Notruf alarmiert, weil der Bundeswehrsoldat Schlangenlinien gefahren war. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der Soldat zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits betrunken und fahruntüchtig war. Er hätte sofort aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Die Beamten bemerkten die Alkoholisierung jedoch nicht und ordneten lediglich eine halbstündige Ruhepause an. Der Soldat hatte seine Fahrweise mit starker Übermüdung erklärt und einen Atemalkoholtest verweigert.

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Der tödliche Unfall

Der Bundeswehrsoldat war bereits im Januar 2025 am Amtsgericht Wismar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er stark alkoholisiert auf der A20 in Höhe Triwalk mit rund 240 km/h auf einen deutlich langsameren Skoda auffuhr. Zwei Insassen starben, ein weiterer wurde schwer verletzt.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die Urteile gegen den Soldaten und die Polizisten sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung können Berufung einlegen.

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