Berliner Gericht prüft Nakba-Demo-Verbote: Waren Polizei-Einschätzungen rechtmäßig?
Der Nahost-Konflikt erzeugt nicht nur internationale Spannungen, sondern schlägt sich auch auf den Straßen Berlins in emotional aufgeladenen Demonstrationen nieder. Anlässlich des palästinensischen Gedenktags Nakba hatte die Polizei in den Jahren 2022 und 2023 mehrere Versammlungen untersagt. Nun überprüft das Berliner Verwaltungsgericht, ob diese Verbote rechtmäßig waren oder ob sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unzulässig einschränkten.
Polizei begründete Verbote mit Gefahrenprognose
Die Versammlungsbehörde rechtfertigte ihre Entscheidungen damals mit einer konkreten Gefahrenprognose. Es bestehe die ernsthafte Befürchtung, dass es bei den geplanten Kundgebungen zu volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen sowie zur Verherrlichung von Gewalt kommen könnte. Die Polizei stützte sich dabei auf Erfahrungswerte aus vergleichbaren Demonstrationen in der Vergangenheit, bei denen es bereits zu Eskalationen gekommen war.
Umfangreiche Klagen gegen die Verbote
Die betroffenen Veranstalter hatten unterschiedliche Versammlungen organisiert. Im Mai 2022 waren zwei Kundgebungen mit jeweils etwa 50 Teilnehmern auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg geplant, die wenige Tage vor dem eigentlichen Nakba-Gedenktag am 15. Mai stattfinden sollten. Am Gedenktag selbst sollte eine größere Demonstration mit bis zu 2.000 Menschen durch Kreuzberg zum Hermannplatz in Neukölln ziehen. Sämtliche dieser Veranstaltungen wurden von den Behörden untersagt, und die Entscheidungen wurden in Eilverfahren sowohl vom Berliner Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
Aus Sicht der Kläger handelte es sich dabei um rechtswidrige Eingriffe in ihre Grundrechte. Um eine gründliche Überprüfung zu erreichen, reichten sie später formelle Klagen ein. Während der mündlichen Verhandlung betonte der vorsitzende Richter Jens Tegtmeier, dass sich das Gericht die Freiheit nehme, im Hauptsacheverfahren anders zu entscheiden als in den vorangegangenen Eilverfahren, falls dies sachlich geboten sei. Ein Urteil in allen anhängigen Fällen wird noch am selben Verhandlungstag erwartet.
Kernfrage: Wie fundiert war die Polizei-Einschätzung?
Im Zentrum der gerichtlichen Prüfung steht die Frage, auf welcher Grundlage die Polizei zu der Einschätzung gelangte, dass von den geplanten Versammlungen eine so erhebliche Gefahr ausgehe, dass ein Verbot gerechtfertigt sei. Die Polizei verwies dabei auf Demonstrationen im Vorfeld, die tatsächlich eskaliert waren.
Der Klägeranwalt Ahmed Abed kritisierte jedoch, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden sei, ohne dass eine ausreichende Prüfung der konkreten Umstände stattgefunden habe. Seiner Ansicht nach berücksichtigte die Polizei bei ihrer Gefahrenprognose ausschließlich negative Ereignisse und blendete positive Erfahrungen aus. Sein Mandant habe in der Vergangenheit zahlreiche Versammlungen durchgeführt, bei denen es keinerlei Probleme gegeben habe.
Hintergrund: Nakba-Gedenktag und aktuelle Konflikte
Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948. In Berlin finden regelmäßig Demonstrationen anlässlich dieses Gedenktags statt. Zudem gibt es eine Vielzahl von propalästinensischen Kundgebungen im Kontext des Gaza-Krieges nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.
Im vergangenen Jahr kam es bei Demonstrationen zum Nakba-Gedenktag zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten. Dabei wurde unter anderem ein 36-jähriger Polizist schwer verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs. Bislang wurde jedoch noch kein Verdächtiger ermittelt, wie ein Behördensprecher auf Anfrage mitteilte.
Die gerichtliche Entscheidung wird nicht nur für die unmittelbar betroffenen Veranstalter von Bedeutung sein, sondern auch grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Gefahrenabwehr in politisch sensiblen Kontexten klären.



