Bayerisches Gericht kippt Kiff-Verbot in Englischem Garten endgültig
Kiff-Verbot in Englischem Garten endgültig gekippt

Bayerisches Gericht kippt Kiff-Verbot in Englischem Garten endgültig

Im Münchner Englischen Garten darf nun endgültig und rechtskräftig legal Cannabis konsumiert werden, solange die bundesweiten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das generelle Verbot für unwirksam erklärt, nachdem der Freistaat Bayern innerhalb der gesetzten Frist keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hatte.

Staatsregierung erleidet juristische Schlappe

Die bayerische Staatsregierung hatte versucht, die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis durch restriktivere Extra-Regelungen zu unterlaufen. Über die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die für staatliche Parks zuständig ist, wurden im Englischen Garten strengere Vorgaben erlassen, die über die im Bundesgesetz verankerten Bestimmungen hinausgingen. Diese umfassten beispielsweise ein Verbot des Konsums in der Nähe von Minderjährigen.

Gegen diese zusätzlichen Regelungen klagten zwei Männer, die im Englischen Garten Cannabis konsumieren wollten. Nach einer Eil-Entscheidung im vergangenen Sommer wurde das Verbot zunächst im Nordteil des Englischen Gartens aufgehoben. Im November folgte dann das grundsätzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das das generelle Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hofgarten und im Finanzgarten für unwirksam erklärte.

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Verbot auch in Bayreuth gestrichen

Ein gleichlautender Paragraf, der den Cannabiskonsum im Hofgarten in Bayreuth untersagte, wurde nun ebenfalls ersatzlos aus der Verordnung gestrichen. Dies geht aus dem aktuellen Bayerischen Ministerialblatt hervor. Damit gelten in allen genannten Parks nun ausschließlich die üblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Konsum von Cannabis, wie sie auf Bundesebene festgelegt sind.

Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Umsetzung der bundesweiten Cannabis-Teillegalisierung und unterstreicht die Autorität der Bundesgesetze gegenüber regionalen Sonderregelungen. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk über die rechtskräftige Aufhebung des Verbots berichtet.

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