Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts voran. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, unverheirateten Paaren das Leben zu erleichtern und Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern zu entschärfen. Ein zentraler Punkt: Wer den anderen Elternteil schlägt, soll künftig den Umgang mit dem eigenen Kind verlieren können.
Mehr Entscheidungsfreiheit im Alltag
Der Entwurf sieht vor, dass getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in ihrer Betreuungszeit künftig allein über Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden dürfen. Bisher war hierfür oft die Zustimmung des anderen Elternteils nötig. Ein Beispiel: Legt die Mutter Wert darauf, dass der sechsjährige Sohn im Verein Fußball spielt, und der Vater ist dagegen, kann sie ihn künftig ohne dessen Zustimmung anmelden und in ihrer Zeit zum Training bringen. Dies soll Streitigkeiten vermeiden und den Alltag entlasten.
Häusliche Gewalt als Ausschlusskriterium
Bislang gilt die Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient. Diese Vermutung soll künftig nicht mehr gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. In solchen Fällen kann das Umgangsrecht ganz ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. „Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben“, betonte Hubig. Es gehe nicht nur um direkte Gewalt gegen das Kind, sondern auch um die Schädigung durch das Miterleben von Partnerschaftsgewalt.
Klare Definitionen und Schutz für betroffene Elternteile
Familiengerichte müssen häusliche Gewalt bereits jetzt berücksichtigen, doch es fehlt an klaren Definitionen. Die Reform führt daher eine präzise Definition häuslicher Gewalt ein und stellt klar, dass zum Kindeswohl auch der Schutz vor miterlebter Gewalt gehört. Zudem sollen die Interessen des von Gewalt betroffenen Elternteils – meist die Mutter – gestärkt werden, da dieser durch den Umgang des Kindes mit dem Täter immer wieder Kontakt hätte und dadurch gefährdet wird.
Vereinfachung des Sorgerechts für Unverheiratete
Ein weiterer Punkt der Reform: Unverheiratete Eltern sollen künftig leichter das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Wenn beide Elternteile die Vaterschaft anerkennen, soll das gemeinsame Sorgerecht ohne zusätzliche beurkundete Sorgeerklärungen möglich sein. Bisher ist dieser Schritt noch erforderlich.
Flexible Betreuungsmodelle nach Trennung
Die Betreuung der Kinder durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nach einer Trennung soll gestärkt werden, wobei kein bestimmtes Modell vorgegeben wird. Eltern können selbst entscheiden, ob sie etwa das Wechselmodell oder andere Arrangements wählen.
Weiteres Verfahren und Koalitionskonsens
Länder und Verbände haben bis zum 10. Juli Zeit, Stellung zu nehmen. Anschließend muss der Bundestag das Gesetz verabschieden. Die Regierung rechnet mit einem Inkrafttreten frühestens im Jahr 2027. Streit in der schwarz-roten Koalition ist unwahrscheinlich, da die Kernpunkte im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bereits festgelegt sind. Dort heißt es: „Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen.“



