Ein neuer, brisanter Bericht sorgt für Entsetzen: Eine unabhängige israelische Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Hamas bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 gezielt und systematisch sexualisierte Gewalt eingesetzt hat – und das offenbar in erschütterndem Ausmaß. Nach zwei Jahren Untersuchung heißt es unmissverständlich: „Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt war systematisch, weitverbreitet und integraler Bestandteil der Angriffe vom 7. Oktober und ihrer Folgen“.
Schockierende Details der Gewalt
Die Ermittler zeichnen ein Bild des Grauens – mit Taten von „extremer Grausamkeit und tiefem menschlichem Leid“, die „häufig“ darauf abzielten, „Terror und Demütigung zu verstärken“. Die Vorwürfe wiegen schwer: „An mehreren Orten und in verschiedenen Phasen des Angriffs – einschließlich während der Entführung, des Transports und der Gefangenschaft – setzten Hamas und ihre Kollaborateure wiederkehrende Taktiken sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Folter gegen die Opfer ein.“
Monatelanger Missbrauch in Gefangenschaft
Besonders erschütternd: Die Gewalt endete offenbar nicht mit der Verschleppung. „Sexualisierte Folter setzte sich während der Gefangenschaft in Gaza über längere Zeiträume fort. In einigen Fällen dauerte der sexuelle und geschlechtsspezifische Missbrauch von Geiseln über Monate an.“ Viele Opfer hätten nicht überlebt, „andere leiden weiterhin unter tiefgreifenden Traumata“.
Die Kommission spricht von möglichen „Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord-Handlungen“. Ziel sei es auch gewesen, „sicherzustellen, dass das Leid der Opfer nicht geleugnet, ausgelöscht oder vergessen wird“.
Knesset beschließt Sondertribunal
Parallel dazu zieht Israel politisch die Schrauben an – mit einem historischen Schritt: Das Parlament hat die Einrichtung eines Sondertribunals beschlossen, das mutmaßliche Beteiligte am Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 vor Gericht bringen soll. Das brisante Detail: Die Richter können die Todesstrafe verhängen!
Mit 93 zu 0 Stimmen ging das Gesetz durch die Knesset. Die übrigen 27 der insgesamt 120 Abgeordneten enthielten sich oder waren abwesend. Die Prozesse sollen öffentlich per Livestream übertragen werden – ein Einspruch gegen Urteile vor regulären Gerichten ist nicht vorgesehen. Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm und warnen, das Recht auf ein faires Verfahren könne so untergraben werden.
Todesstrafe nach Jahrzehnten wieder möglich
Die Todesstrafe wurde in Israel zuletzt 1962 vollstreckt – gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann. Nun könnte sie wieder Realität werden. Der Bericht und die politischen Entwicklungen werfen ein grelles Licht auf die Ereignisse des 7. Oktober 2023 und die anhaltenden Folgen für die Opfer und die israelische Gesellschaft.



