Mit 17 Vorstrafen und ohne Führerschein beim Rasen erwischt: Mann kommt trotzdem nicht in Haft
Ein 40-jähriger Mann aus Stavenhagen mit einer beeindruckenden kriminellen Vergangenheit von 17 Vorstrafen ist erneut wegen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht gestanden. Trotz dieser schwerwiegenden Vorgeschichte und einer erneuten Verkehrsübertretung ist es ihm gelungen, einer Haftstrafe zu entgehen. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Neubrandenburg zeigte sich von seiner vermeintlichen Lebenswende überzeugt und verhängte stattdessen eine Bewährungsstrafe.
Raserei in Neu Panstorf führt zur Enttarnung
Der Vorfall, der den Mann erneut vor Gericht brachte, ereignete sich am Abend des 20. Mai 2025. Gegen 19:30 Uhr wurde der 40-Jährige auf der Bundesstraße 104 zwischen Teterow und Malchin in Neu Panstorf mit einer Geschwindigkeit von 109 km/h geblitzt. Dies stellt eine erhebliche Überschreitung der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h dar. Die Geschwindigkeitskontrolle führte nicht nur zur Aufdeckung des Raserdelikts, sondern offenbarte auch, dass der Fahrer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte.
Der Mann, der ursprünglich aus Sachsen stammt und seit vier Jahren in Mecklenburg lebt, gestand die Tat umgehend ein. Er gab an, „dringend etwas erledigen müssen“, weigerte sich jedoch, der Richterin nähere Details zu diesem angeblichen Notfall mitzuteilen. Interessanterweise war der BMW, mit dem er unterwegs war, angeblich gemeinsam mit einem Freund genutzt worden, der im Besitz eines Führerscheins ist.
Eine lange Liste von Vorstrafen
Das Bundeszentralregister zeichnet ein düsteres Bild der Vergangenheit des Angeklagten. Seine 17 Vorstrafen umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter:
- Wiederholte Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis seit 2004
- Drogendelikte
- Urkundenfälschung
Besonders bemerkenswert ist, dass der Mann Ende 2023 bereits zu einer Bewährungsstrafe wegen verbotenen Autofahrens verurteilt worden war und sich diese Bewährungszeit zum Zeitpunkt der neuen Tat noch in der Laufphase befand. Trotz dieser klaren Warnung setzte er sich erneut hinters Steuer.
Das überraschende Urteil der Richterin
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine siebenmonatige Haftstrafe ohne Bewährung. Die Anklagevertreterin begründete dies mit einer fehlenden „positiven Sozialprognose“ für den Angeklagten. Richterin Birgit Hensellek sah dies jedoch anders und verurteilte den Mann lediglich zu drei Monaten Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin mehrere Faktoren an, die für eine milde Strafe sprachen:
- Der Angeklagte hat sein Auto verkauft
- Er arbeitet regelmäßig in der Pflegebranche
- Er hat eine Drogentherapie absolviert
- Er lebt in geordneten Verhältnissen
- Er zahlt Unterhalt für zwei Kinder
„Man muss ihnen aber zugutehalten, dass sie ihr Leben in den Griff bekommen haben“, erklärte Richterin Hensellek. Sie wertete den Autoverkauf und das Geständnis als Zeichen von Reue und Einsicht in das Unrecht der Tat.
Eine letzte Chance mit klaren Warnungen
Die Richterin machte jedoch unmissverständlich klar, dass es sich um eine absolute Ausnahme handelt. Sollten in naher Zukunft weitere Ermittlungen oder Anklagen gegen den Mann auftauchen, würde die Bewährung sofort widerrufen werden, und der Angeklagte müsste die Haftstrafe antreten. Diese klare Ansage schien beide Seiten zu überzeugen.
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten noch im Gerichtssaal auf eine Berufung gegen das Urteil. „Na gut, das ist wirklich ihre letzte Chance“, kommentierte die Anklagevertreterin die Entscheidung. Damit wurde das Urteil rechtskräftig, und der Mann aus Stavenhagen konnte das Gericht als freier Mann verlassen – zumindest vorläufig.
Dieser Fall wirft interessante Fragen zur Balance zwischen Resozialisierung und notwendiger Strafverfolgung bei Wiederholungstätern auf. Während die Richterin offenbar an eine echte Verhaltensänderung glaubt, bleibt abzuwarten, ob der Mann diese letzte Chance tatsächlich nutzen wird oder ob er erneut vor Gericht stehen wird.



