Richter verhängt Beugehaft: Antifa-Zeuge nach Aussageverweigerung im Gerichtssaal festgenommen
Antifa-Zeuge nach Aussageverweigerung im Saal verhaftet

Drastische Maßnahme im Hochsicherheitsprozess: Zeuge nach Aussageverweigerung in Handschellen abgeführt

Im Mammut-Prozess gegen die linksextreme Hammerbande vor dem Oberlandesgericht Dresden hat Vorsitzender Richter Joachim Kubista (62) eine ungewöhnlich harte Linie demonstriert. Am 29. Verhandlungstag ließ er den als Zeuge geladenen Jannis R. (40) nach dessen Weigerung, eine Aussage zu machen, direkt im Gerichtssaal verhaften. Der bereits als Unterstützer der Gruppe verurteilte Leipziger wurde mit Handschellen abgeführt.

Maximale Strafe bei Weigerung: Sechs Monate Beugehaft und Ordnungsgeld

Richter Kubista verhängte gegen den 40-Jährigen nicht nur die sofortige Verhaftung, sondern ordnete zudem sechs Monate Beugehaft an – die gesetzlich mögliche Höchstdauer dieser Maßnahme. Ergänzend wurden dem Zeugen 500 Euro Ordnungsgeld auferlegt, das bei Nichtzahlung durch zehn Tage Haft ersetzt werden kann. Zudem muss R. die Kosten des gesamten Verhandlungstages tragen.

Der verurteilte Linksextremist hatte sich vor Gericht auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen und war von einem Anwalt als Zeugenbeistand begleitet worden. Dieser befürchtete laut Berichten der taz, dass die Bundesanwaltschaft erneut Ermittlungen gegen seinen Mandanten einleiten könnte, falls dieser vor Gericht aussagen würde.

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Bereits verurteilter Unterstützer mit provokativer Kleidung

Jannis R. war bereits in einem ersten Verfahren gegen die Hammerbande als Unterstützer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, als Ausspäher bei einem Überfall auf Rechtsextreme mitgewirkt zu haben. Zum Zeitpunkt der jüngsten Verhandlung war er als Freigänger unterwegs und saß seine Reststrafe ab.

Im Gerichtssaal trug der 40-Jährige laut Medienberichten ein T-Shirt mit der Aufschrift „Free all Antifas“ (übersetzt: Befreit alle Antifaschisten). Insider gehen davon aus, dass die verhängte Beugehaft an seiner grundsätzlichen Weigerungshaltung nichts ändern wird. Ob R. gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit noch unklar.

Hintergrund: Der zweite große Hammerbanden-Prozess

Seit November 2025 verhandelt das Oberlandesgericht Dresden im zweiten großen Verfahren gegen die mutmaßliche Führungsfigur der Hammerbande, Johann Guntermann (32), sowie sechs weitere Mitangeklagte. Der lange untergetauchte Guntermann gilt als mutmaßlicher Rädelsführer der linksextremen Gruppe.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Waffendiebstahl vor. Der Vorwurf lautet, dass die Gruppe über Jahre hinweg systematisch Neonazis aufgespürt, überfallen und teilweise lebensgefährlich verletzt haben soll. Als Tatwaffen sollen Schlagstöcke, Hämmer und Pfefferspray gedient haben.

Der Prozess findet unter Hochsicherheitsbedingungen statt und zieht sich bereits seit Monaten hin. Die drastische Maßnahme gegen den aussageunwilligen Zeugen unterstreicht die angespannte Atmosphäre in diesem aufsehenerregenden Verfahren.

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