Justizpanne in Berlin: Verurteilter Vergewaltiger wegen Formfehler wieder frei
Ein verurteilter Straftäter in Berlin ist aufgrund eines schwerwiegenden Formfehlers im Justizsystem wieder auf freiem Fuß. Der Fall Mahmood D., der wegen schwerer Gewalttaten gegen seine Ex-Partnerin verurteilt wurde, offenbart erhebliche Mängel in der Berliner Justiz.
Verurteilung ohne Wirkung: Formfehler macht Haftstrafe unwirksam
Mahmood D., ein 27-jähriger gebürtiger Afghane, wurde im Juni 2025 vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Er soll seine Ex-Frau über einen Zeitraum von zwei Jahren (2022 bis 2024) wiederholt bedroht, geschlagen, gefoltert und vergewaltigt haben. Trotz dieser rechtskräftigen Verurteilung ist der Täter seit drei Wochen wieder in Freiheit.
Der Grund für diese fatale Entwicklung ist eine Justizpanne: Der Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin hat nach der mündlichen Verkündung des Urteils kein Verhandlungsprotokoll erstellt. Dieser Formfehler führte dazu, dass das Urteil nicht rechtswirksam zugestellt werden konnte. Zudem hatten die Anwälte von Mahmood D. Revision eingelegt, wodurch das Strafurteil noch nicht rechtskräftig ist.
Opfer in akuter Gefahr: Polizeischutz und sichere Unterbringung
Für die Ex-Partnerin von Mahmood D., die ihn 2024 angezeigt hatte und gegen die er Rache geschworen haben soll, besteht nun eine akute Gefährdungslage. Der 27-Jährige wird als gefährlich eingestuft, was das Berliner Landeskriminalamt veranlasst hat, die Frau an einen sicheren Ort zu verlegen und Polizeischutz zu gewähren.
Die Strafakte des Afghanen und das Ausmaß der Gewalt werden als nur schwer erträglich beschrieben. Dennoch gelang es dem Opfer, sich Ermittlern anzuvertrauen, was zur Festnahme von Mahmood D. im Mai 2024 führte.
Konsequenzen und mögliche Maßnahmen
Das Berliner Kammergericht hob am 19. Januar den gegen Mahmood D. gültigen Haftbefehl auf, da das Urteil nicht rechtswirksam zugestellt werden konnte. Aktuell werden verschiedene Optionen geprüft, um die Sicherheit des Opfers zu gewährleisten:
- Überwachung des Täters mit einer elektronischen Fußfessel
- Prüfung einer möglichen Abschiebung nach Afghanistan
Der verantwortliche Richter, der den Formfehler begangen hat, leidet laut Berichten an einer Suchterkrankung und ist seit Mitte Dezember krankgeschrieben. Er ist aktuell nicht im Dienst, und es werden disziplinarische Maßnahmen gegen ihn geprüft. Das Entsetzen in Justizkreisen über diesen Fehler ist groß, da er schwerwiegende Folgen für das Opfer hat.
Dieser Fall unterstreicht die dringende Notwendigkeit von Reformen im Justizsystem, um solche Pannen in Zukunft zu vermeiden und die Sicherheit von Gewaltopfern besser zu schützen.



