BGH fordert härteres Urteil: Mordversuch mit Bleistift in Burger King
BGH fordert härteres Urteil nach Mordversuch in Burger King

Bundesgerichtshof fordert schärferes Urteil nach brutaler Attacke in Fast-Food-Restaurant

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Magdeburg aufgehoben und fordert eine deutlich härtere Bestrafung für einen 23-jährigen Mann, der im Sommer 2024 in einem Burger-King-Restaurant versuchte, seine Ex-Freundin mit einem Bleistift zu töten. Das ursprüngliche Urteil von zweieinhalb Jahren Jugendhaft sei nach Ansicht der Bundesrichter unangemessen milde gewesen.

Brutaler Angriff am helllichten Tag

Die Tat ereignete sich am Vormittag des 22. April 2024 in der Burger-King-Filiale am Willy-Brandt-Platz in Magdeburg. Farid A., ein gebürtiger Afghane aus Bochum, hatte seine 22-jährige Ex-Freundin Zahra zu einem vermeintlich letzten Gespräch in das gut besuchte Fast-Food-Restaurant gebeten. Nachdem er sich einen Burger bestellt hatte, zog der 23-Jährige plötzlich einen Bleistift aus seiner Hosentasche und rammte ihn der jungen Frau in den Hals.

Die Bleistiftspitze brach bei dem brutalen Angriff ab, woraufhin Farid A. seine Ex-Freundin zu Boden riss, sich auf sie kniete und versuchte, sie zu erwürgen. Erst das Eingreifen anderer Gäste und später der Polizei beendete den lebensgefährlichen Angriff.

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BGH hebt Jugendstrafurteil auf

Im Mai 2024 war Farid A. vom Landgericht Magdeburg zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt war der Täter 21 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision gegen dieses Urteil ein – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Magdeburger Urteil nun auf (Az. 6 StR 495/2) und verwies den Fall zurück an das Landgericht.

Die Bundesrichter sehen in dem Fall nun die Möglichkeit einer Verurteilung wegen versuchten Mordes aus Heimtücke. Zudem sollen die Jugendrichter im neuen Strafprozess prüfen, ob eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich ist, was einen deutlich höheren Strafrahmen bedeuten würde.

Täter zeigte keine Reue

Polizeimeister Clemens K. (27) erinnerte sich im Zeugenstand an den Vorfall: „Als wir im Burger King eintrafen, war er völlig ruhig. Für meine Berufserfahrung war er deutlich zu ruhig. Das passte nicht.“ Die Beamten überprüften, ob der Festgenommene unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand – alle Tests fielen negativ aus.

Noch deutlicher wurde die Haltung des Angeklagten nach seiner Festnahme. „Ich wollte sie nicht mehr am Leben lassen“, soll Farid A. gegenüber den Polizeibeamten erklärt haben. „Sie ist für mich wie ein Tier. Ich bin so ein Typ, mir ist es egal, ob ich für 20 Jahre in den Knast gehe.“

Komplexe Beziehungsgeschichte

Die beiden waren laut Angaben des Angeklagten drei bis vier Jahre lang ein Paar gewesen. Farid A. sprach von einer „On-off-Beziehung“ und erklärte: „Sie hat mich häufig am Telefon blockiert, später wieder freigeschaltet.“ Auf Nachfrage des psychiatrischen Gutachters gab er zu, dass Zahra seine erste Freundin gewesen sei.

Im aktuellen Prozess erschien der Angeklagte in Begleitung seiner Mutter. Vor den Jugendrichtern unter Vorsitz von Anne-Marie Seydel erklärte er: „Es tut mir leid, ich kann es mir selbst nicht erklären. Ja, ich habe sie verletzt. Aber ich hatte nie die Absicht, sie zu töten.“ Diese Aussage steht jedoch in deutlichem Widerspruch zu seinen Äußerungen gegenüber der Polizei.

Neue Verhandlung steht bevor

Die Jugendrichter wollen weitere Zeugen hören, bevor am 7. Mai das neue Urteil fallen soll. Nebenklage-Anwältin Petra Küllmei vertritt das Opfer des Afghanen und wird in der kommenden Verhandlung auf eine angemessene Bestrafung drängen.

Der Fall zeigt, wie ein vermeintlich letztes Gespräch in der Öffentlichkeit zu einer lebensgefährlichen Situation eskalieren kann. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs unterstreicht die Bedeutung angemessener Strafen bei schweren Gewaltverbrechen in Beziehungskontexten.

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