Mordprozess um Flüchtlingsunterkunft: Bundesgerichtshof prüft Rostocker Urteil
BGH prüft Mordurteil nach tödlicher Attacke in Flüchtlingsunterkunft

Lebenslange Haftstrafe: Bundesgerichtshof prüft Mordurteil aus Rostock

Der Fall eines tödlichen Angriffs in einer Güstrower Flüchtlingsunterkunft beschäftigt nun das höchste Gericht Deutschlands. Nachdem das Landgericht Rostock im März 2026 einen 23-jährigen Afghanen wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, hat die Verteidigung Revision eingelegt. Damit liegt die Entscheidung nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Tödliche Messerattacke nach Streit um Einkaufstüte

Die Tat ereignete sich Ende August 2025 in der Gemeinschaftsunterkunft an der Glasewitzer Chaussee in Güstrow. Nach einem Streit, der entbrannte, weil der Angeklagte Ali M. glaubte, seine Landsmänner hätten seine Einkaufstüte an sich genommen, eskalierte die Situation. Nachdem er zunächst deren Schuhe aus dem Fenster warf und es zu Beschimpfungen kam, griff der 23-Jährige schließlich zum Messer.

In der Folge tötete er einen 25-jährigen Mitbewohner und verletzte einen weiteren schwer. Das Landgericht Rostock befand in seinem Urteil, dass der Angeklagte „in blinder Wut und Raserei“ gehandelt habe. Die Richter waren überzeugt, dass jemand, der mit derartiger Intensität mehr als zehnmal auf sein am Boden liegendes Opfer einwirke, dessen Leben vernichten wolle.

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Verteidigung bestreitet Mordmerkmal der Heimtücke

Die Rostocker Rechtsanwältin Katrin Hildebrandt, die den Angeklagten im Prozess vertrat, hatte ursprünglich eine Strafe von sieben Jahren Haft wegen Totschlags und versuchten Totschlags gefordert. Nun erklärt sie zur eingereichten Revision: „Mein Antrag im Plädoyer des Prozesses war versuchter Totschlag und Totschlag. Das, was wir mit der Revision angreifen, ist, dass wir das Mordmerkmal der Heimtücke in beiden Fällen nicht erfüllt ansehen.“

Die Anwältin wartet derzeit noch auf das schriftliche Urteil des Landgerichts, das innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden muss, um die Revision beim Bundesgerichtshof weiter zu begründen. Das Landgericht Rostock bestätigte auf Nachfrage, dass das Mord-Urteil „noch nicht rechtskräftig“ ist.

Bundesgerichtshof als letzte Instanz

Der Bundesgerichtshof entscheidet in Strafsachen über Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Damit steht nun das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Deutschlands vor der Aufgabe, über den Fall aus Güstrow und das Rostocker Urteil zu befinden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird nicht nur über das Schicksal des 23-jährigen Afghanen entscheiden, sondern könnte auch rechtliche Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Mordmerkmalen und der Bewertung von Gewalttaten in Gemeinschaftsunterkünften klären. Der Fall zeigt, wie komplex die juristische Aufarbeitung von Gewalttaten in sensiblen sozialen Kontexten sein kann.

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