BGH verhandelt Familienstreit: Heimliche Videoüberwachung in privater Küche
BGH prüft Videoüberwachung in privater Küche

Bundesgerichtshof verhandelt Familienstreit um heimliche Videoüberwachung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich heute mit einem außergewöhnlichen Familienkonflikt, der grundsätzliche Fragen zum Datenschutz in privaten Räumen aufwirft. Im Zentrum steht die heimliche Videoüberwachung einer privaten Wohnküche, die zu einem erbitterten Rechtsstreit zwischen einer Mutter und ihrer Tochter geführt hat.

Der Fall: Heimliche Aufnahmen in der Familienküche

Die Klägerin, eine Mutter, hatte gemeinsam mit ihrer Tochter und deren Ehemann in einem Haus gelebt. Während die Mutter eine Wohnung im oberen Stockwerk bewohnte, lebten die Tochter und der Schwiegersohn im unteren Bereich. Die Mutter besaß die Erlaubnis, die unten gelegene Wohnküche zu betreten, die von den Beklagten jedoch mit einer Videokamera überwacht wurde, ohne dass die Mutter davon wusste.

Die Situation eskalierte, als die Tochter im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen ihre Mutter Videoaufnahmen aus der Küche an die Polizei weiterleitete. Die Mutter sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Privatsphäre und fordert nun vor Gericht die Löschung der Daten sowie die Zahlung von Schmerzensgeld.

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Rechtliche Auseinandersetzung in den Vorinstanzen

In den bisherigen Verfahren konnten sich die Vorinstanzen nicht auf die Seite der Klägerin stellen. Das Oberlandesgericht Celle urteilte im April 2025, dass weder gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung noch gegen deutsches bürgerliches Recht verstoßen worden sei. Die Richter argumentierten, die Videoüberwachung sei auf die private Sphäre der Beklagten beschränkt gewesen.

Diese Entscheidung ließ die Klägerin nicht akzeptieren, weshalb sie Revision einlegte und den Fall damit vor den Bundesgerichtshof brachte. Die Verhandlung findet heute um 11 Uhr statt, wobei ein Urteil noch am selben Tag nicht erwartet wird. Das Aktenzeichen lautet I ZR 289/25.

Grundsätzliche Bedeutung für den Datenschutz

Der Fall hat über den konkreten Familienstreit hinaus eine grundsätzliche Bedeutung für die Abwägung zwischen Privatsphäre und Überwachungsrechten in eigenen vier Wänden. Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen Videoüberwachung in privaten Räumen zulässig ist, insbesondere wenn diese Räume auch von anderen Personen genutzt werden dürfen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte wichtige Maßstäbe für ähnliche Konflikte setzen und klären, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit dem Hausrecht der Eigentümer in Einklang zu bringen ist. Besonders brisant ist der Aspekt, dass die Aufnahmen nicht nur gemacht, sondern auch an Dritte – in diesem Fall die Polizei – weitergeleitet wurden.

Rechtsexperten verfolgen die Verhandlung mit großem Interesse, da sie Aufschluss darüber geben könnte, wie deutsche Gerichte die Grenzen privater Überwachung in Zeiten zunehmender technischer Möglichkeiten definieren. Die Entscheidung wird erwartungsgemäß auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen haben.

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