BGH-Urteil: Videoüberwachung in der Wohnung – Gäste informieren?
BGH zu Videoüberwachung: Gäste müssen informiert werden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt einen Fall, der für viele Haushalte relevant ist: Darf man in den eigenen vier Wänden heimlich filmen, ohne Gäste zu informieren? Eine Mutter verklagt ihre Tochter und deren Ehemann, weil diese sie in der gemeinsamen Wohnküche mit versteckten Kameras aufgenommen und die Videos der Polizei übergeben haben sollen.

Der Fall im Detail

Die Klägerin wirft ihrer Tochter und dem Schwiegersohn vor, sie ohne ihr Wissen gefilmt zu haben. Die Aufnahmen sollen in der Küche entstanden sein, die von allen genutzt wurde. Die Beklagten geben an, die Kameras aus Sicherheitsgründen installiert zu haben. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht gab ihr teilweise statt. Nun liegt der Fall beim BGH.

Was bedeutet das für private Überwachungskameras?

Viele Menschen nutzen Kameras in der Wohnung, etwa als Babyphone, zur Überwachung von Haustieren oder als smarte Türklingel. Experten zufolge könnte das Urteil klären, ob Bewohner Besucher auf die Überwachung hinweisen müssen. Bislang gilt: Im eigenen Heim hat der Hausherr das Hausrecht, aber die Privatsphäre der Gäste ist ebenfalls geschützt.

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Rechtsexperten erwarten, dass der BGH eine Abwägung vornimmt: Offene Überwachung ist meist zulässig, heimliche Aufnahmen in privaten Räumen könnten gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Besonders kritisch wird gesehen, wenn Aufnahmen an Dritte weitergegeben werden.

Handlungsempfehlungen für Eigentümer

Bis zur Entscheidung des BGH sollten Haushalte mit Kameras vorsichtig sein. Empfohlen wird, Gäste deutlich auf die Überwachung hinzuweisen, etwa durch Schilder oder mündliche Ansage. In gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Wohnküchen oder Fluren ist besondere Zurückhaltung geboten. Werden Kameras nur im eigenen Bereich installiert und nicht gefilmt, ist das meist unproblematisch.

Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Es könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von Smart-Home-Geräten haben. Klar ist: Die Privatsphäre von Gästen hat einen hohen Stellenwert, und heimliche Videoaufnahmen könnten bald nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein.

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