Block-Prozess: Verteidiger kritisiert Ermittlungen als 'auf einem Auge blind'
Block-Prozess: Verteidiger kritisiert Ermittlungen als blind

Block-Prozess: Verteidiger erhebt schwere Vorwürfe gegen Ermittlungen

Im aufsehenerregenden Prozess um die Entführung der Block-Kinder vor dem Landgericht Hamburg hat der Verteidiger der angeklagten Mutter, Christina Block, massive Kritik an den Ermittlungen der Hamburger Polizei geäußert. Während der Befragung der Hauptermittlungsführerin der Polizei sagte Anwalt Ingo Bott wörtlich: „Diese Ermittlungen waren auf einem Auge blind.“ Er warf den Ermittlungsbehörden vor, sie seien in ihrer Arbeit zu sehr von den Darstellungen des Ex-Mannes Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau vorgeprägt gewesen.

Hintergrund des Falls und frühere Verfahren

Die vernehmende Kriminalbeamtin war auch mit früheren Verfahren befasst, die die Vorgeschichte dieses komplexen Falls betreffen. Im August 2021 hatte der Vater die beiden jüngsten Kinder nach einem vereinbarten Wochenendbesuch nicht zur Mutter zurückgebracht. In diesem Zusammenhang erhob Hensel Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Frau, die Christina Block jedoch entschieden bestreitet. Diese Vorgeschichte spielt eine zentrale Rolle im aktuellen Prozess.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block, Tochter des Gründers der bekannten Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden Kinder – den damals zehnjährigen Sohn und die 13-jährige Tochter – in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Ex-Mannes in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Block beteuert in allen Punkten ihre Unschuld und weist die Vorwürfe zurück.

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg wies die Kritik des Verteidigers an den Ermittlungen umgehend zurück. Ein Sprecher betonte, die Polizei habe alles getan, was in diesem außergewöhnlichen Fall notwendig gewesen sei. Die Ereignisse aus dem August 2021 und der Silvesternacht 2023/24 seien nicht miteinander vergleichbar. In einem Fall, bei dem Kinder gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt nach Deutschland gebracht worden seien, müsse zwangsläufig anders ermittelt werden als in früheren Verfahren.

Fortsetzung der Verhandlung und weitere Entwicklungen

Die Befragung der Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei wird im Landgericht Hamburg fortgesetzt. Experten erwarten, dass diese Zeugenaussage für den weiteren Prozessverlauf von entscheidender Bedeutung sein könnte. Die Verteidigung wird voraussichtlich weiterhin die Methodik der Ermittlungen in Frage stellen, während die Anklage auf der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit ihrer Vorgehensweise beharrt.

Der Fall hat bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, nicht nur wegen der prominenten Beteiligten, sondern auch wegen der grundsätzlichen Fragen zu Sorgerechtsstreitigkeiten und internationalen Kindesentführungen. Das Gericht muss nun abwägen zwischen den Vorwürfen der einseitigen Ermittlungen und den schwerwiegenden Anschuldigungen der gewaltsamen Entführung.

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