Fabians Vater: „Glaub' an ihre Unschuld“ im Prozess um getöteten Achtjährigen
Fabians Vater glaubt an Unschuld der Angeklagten

Der Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat am dritten Verhandlungstag tiefe Einblicke in die Ermittlungsarbeit gewährt. Besonders brisant: Über den Nutzeraccount der 30-jährigen Angeklagten wurde bereits am Tag des Verschwindens des Jungen nach Begriffen wie „Polizei“ und „Person vermisst“ gesucht – und das, bevor Fabians Vater überhaupt wusste, dass sein Sohn vermisst wurde. Der Vater hatte zuvor eine mehrjährige Beziehung mit der Frau geführt.

Belastende Details aus den Ermittlungen

Laut Gerichtsausführungen erfolgten diese Suchanfragen noch vor der offiziellen Vermisstenmeldung. Einen Tag später wurde über denselben Account sogar nach „fressen Wildschweine tote Menschen“ gesucht. Ein Überwachungsvideo, das im Gerichtssaal gezeigt wurde, dokumentiert zudem, wie der Wagen der Angeklagten am Vormittag des 10. Oktober 2025 innerhalb weniger Minuten zweimal in der Nähe von Fabians Wohnung auftauchte. Zeitgleich, so die Auswertungen, wurde Fabians Handydisplay deaktiviert, das zuvor dauerhaft aktiv war. Es schaltete sich erst am Nachmittag wieder ein, als Fabians Mutter nach Hause kam und zwar das Handy, aber nicht den Jungen fand. Die Angeklagte schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Vater zeigt sich überzeugt von Unschuld

Im Gericht wurden auch Audionachrichten der Angeklagten abgespielt, in denen sie einem Bekannten vorschlägt, unter anderem bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow nach dem vermissten Jungen zu suchen. Fabians Leiche wurde schließlich unweit dieses Ortes gefunden – die Beschuldigte selbst hatte den Fund der Polizei gemeldet. Trotz dieser belastenden Indizien sagte Fabians Vater: „Ich glaub' an ihre Unschuld.“ Die Staatsanwaltschaft wirft der deutschen Angeklagten vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 mit einem Messer getötet zu haben. Motiv sollen Beziehungsprobleme mit Fabians Vater gewesen sein. Beide hatten sich getrennt, sind laut Vater aber inzwischen wieder ein Paar. Er besucht die Frau, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, regelmäßig in der Untersuchungshaft.

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