Freispruch nach Rangelei am Gätenbach: Prozess um vermeintlichen Totschlag endet überraschend
Freispruch nach Rangelei: Prozess endet überraschend

Freispruch nach Rangelei am Gätenbach: Prozess um vermeintlichen Totschlag endet überraschend

Der Prozess um eine gewaltsame Auseinandersetzung am Gätenbach in Neubrandenburg ist mit einem unerwarteten Freispruch zu Ende gegangen. Der 28-jährige Angeklagte, dem ursprünglich versuchter Totschlag vorgeworfen wurde, wurde vom Landgericht Neubrandenburg freigesprochen. Richterin Daniela Lieschke erklärte am Donnerstag, dass sich die schweren Vorwürfe nicht bestätigt hätten.

Die Ereignisse am Bachufer

Der Vorfall ereignete sich am 25. März 2025 in der Südstadt von Neubrandenburg, in der Nähe eines Supermarkts am Gätenbach. Beide beteiligten Männer – der Angeklagte und der 26-jährige angebliche Geschädigte – gaben an, sich regelmäßig zum Biertrinken getroffen zu haben. An diesem Abend wurden bei dem Angeklagten später 2,29 Promille Alkohol im Blut gemessen, bei dem anderen Mann knapp ein Promille.

Die damalige Freundin des Angeklagten, eine 19-Jährige, die mittlerweile in Bayern lebt und eigens für den Prozess von der Polizei geholt werden musste, berichtete, dass in dieser Zeit auch regelmäßig Cannabis und andere Drogen konsumiert wurden. Als sie wegen eines verlorenen Wohnungsschlüssels kurz in den Supermarkt ging, gerieten die beiden Männer in Streit – der genaue Grund blieb ungeklärt.

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Von der Rangelei zum Gerichtsverfahren

Bei der folgenden Rangelei stürzten beide die Böschung hinab in den Bach. Zeugen, die den Vorfall beobachteten, riefen laut um Hilfe, da sie ein Verbrechen vermuteten. Der Angeklagte und seine Freundin verließen den Bach und entfernten sich, während der 26-Jährige schimpfend und auf allen Vieren herauskrabbelte und von Rettungskräften versorgt wurde.

Die Polizei nahm zunächst den Verdacht des versuchten Totschlags auf. Im Prozess stellte sich jedoch heraus, dass es sich laut Aussagen beider Beteiligten und der Staatsanwaltschaft eher um eine gegenseitige Rangelei handelte. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte beschrieb es als normale Dorfprügelei.

Überraschende Wendungen im Verfahren

Obwohl der Angeklagte freigesprochen wurde, erhält er keine Entschädigung für seine lange Untersuchungshaft von März 2025 bis Februar 2026. Ursprünglich sollte er bereits einen Tag nach seiner Festnahme freigelassen werden, doch er bestand auf einer Einweisung in eine Psychiatrie aufgrund von Drogen- und Gesundheitsproblemen.

Nach seiner Freilassung rief er eine Gutachterin, eine Richterin und die Staatsanwaltschaft an und drohte massiv, sich oder anderen blutige Gewalt anzutun. Daraufhin wurde er in Untersuchungshaft genommen, wo er als unberechenbar eingestuft wurde und für erhebliches Aufsehen sorgte. Er beleidigte und bedrohte Beamte, verweigerte die Medikamenteneinnahme und erforderte zeitweise vier oder fünf Sicherheitskräfte bei der Zellenöffnung.

Das Ende des Prozesses und ein Blick nach vorn

Erst mit Prozessbeginn wurde die U-Haft aufgehoben. Im Gerichtssaal kündigte der Freigesprochene an, sich freiwillig in eine medizinisch-psychiatrische Behandlung zu begeben. Richterin Daniela Lieschke sprach ihm Mut zu: Machen Sie was draus. Ich glaube an Sie, glauben Sie auch an sich.

Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach der Beweisaufnahme. Dieser Fall zeigt, wie schnell aus einer alkoholisierten Rangelei schwere Vorwürfe erwachsen können, die sich vor Gericht jedoch nicht halten lassen.

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