Fußfessel für Marius? Entscheidung über vorläufige Haftentlassung
Fußfessel für Marius? Entscheidung heute

An diesem Mittwoch könnte sich entscheiden, ob Marius Borg Høiby (29) seine Untersuchungshaft bald nicht mehr hinter Gittern verbringen muss – sondern mit einer elektronischen Fußfessel in den eigenen vier Wänden. Der Skandalsohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52) hofft auf eine Verlegung in sein gemietetes Haus auf dem weitläufigen Gelände von Schloss Skaugum, direkt neben der Residenz seiner Mutter und seines Stiefvaters Kronprinz Haakon (52).

Positive Bewertung der Strafvollzugsbehörde

Ein 30-seitiger Bericht der norwegischen Strafvollzugsbehörden stuft Marius als „geeignet“ für die elektronische Fußfessel ein. Auch sein Haus auf dem Gutshof Skaugum, das er seit 2022 bewohnt, wurde als geeigneter Wohnort eingestuft. Die Immobilie gehört Stiefvater Haakon. Seit Sommer 2025 gibt es in Norwegen die Möglichkeit, Untersuchungshaft unter strengen Auflagen zu Hause mit Fußfessel zu verbringen. Laut Informationen von BILD gab es bisher 140 Anträge, von denen 44 genehmigt wurden. Darunter waren 14 wegen Körperverletzung Angeklagte, 13 wegen Betrugs und fünf wegen Drogendelikten. Aktuell dürfen nur 12 Untersuchungshäftlinge ihre Haft mit Fußfessel verbüßen. Das Amtsgericht Oslo hat das letzte Wort über Marius’ Schicksal.

Entscheidend: Wiederholungsgefahr

Die Auflagen wären streng: Marius dürfte das Haus nicht verlassen, Alkohol und Drogen wären absolut tabu, und Kontrollen könnten jederzeit stattfinden. Die Frage der Wiederholungsgefahr ist entscheidend. Die Polizei hatte sich in einem Schreiben vom 15. April gegen die Fußfessel-Lösung ausgesprochen, mit der Begründung, Marius habe ein Kontaktverbot immer wieder gebrochen. Vor Gericht war sogar von rund 1000 Verstößen die Rede. Bis zu seiner letzten Festnahme am 1. Februar sei der Eindruck entstanden, dass er das Verbot schlicht ignoriere. Marius stand von Anfang Februar bis Mitte März 2026 in Oslo vor Gericht, weil er unter anderem vier Frauen vergewaltigt haben soll. Am 19. März forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 7 Jahren und 7 Monaten. Ein Urteil wird für Anfang Juni erwartet.

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Unklare Haltung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Es ist unklar, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft inzwischen ihre Meinung geändert haben. Marius’ Verteidiger René Ibsen sagte: „Die Strafvollzugsbehörde hat das Haus bei Skaugum als Wohnung genehmigt. Außerdem hat sie erklärt, dass Marius für einen Vollzug mit Fußfessel geeignet ist.“ Doch erkennt das Gericht weiterhin eine Wiederholungsgefahr, bleibt Marius in Haft.

Opfer befürchtet neue Eskalation

Eine Ex-Freundin, die sogenannte „Frogner-Frau“, ist alarmiert. Ihre Wohnung soll Marius in der Nacht zum 4. August 2024 verwüstet haben. Vor seiner Festnahme im Februar soll er sie bedroht haben. Ihre Anwältin erklärte gegenüber der norwegischen Zeitung „Aftenposten“, die Frau habe Angst, dass Marius trotz Fußfessel Kontakt aufnehmen könnte. Das würde Stress auslösen, sie fürchte eine neue Eskalation. Diese Sorge dürfte am heutigen Mittwoch auch vor Gericht eine Rolle spielen. Marius wird persönlich erwartet und will dort für seine Freilassung mit Fußfessel kämpfen.

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