Im Jahr 2025 sind in Sachsen-Anhalt über 10,2 Millionen Euro aus Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zusammengekommen – eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren. 2024 waren es noch 5,8 Millionen Euro, 2023 etwa 4,9 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktionschefin Eva von Angern hervor.
Staatskasse profitiert stark
Von der massiven Steigerung profitierte vor allem der Staat: Während 2024 noch gut 4,3 Millionen Euro in die Landeskasse flossen, waren es 2025 mit etwa 8,7 Millionen Euro mehr als doppelt so viel. Bei gemeinnützigen Organisationen hingegen betrug das Plus nur etwas mehr als 100.000 Euro beziehungsweise 7,3 Prozent. Die Geldzuweisungen stiegen von etwa 1,45 auf knapp 1,56 Millionen Euro.
Verwendung der Geldauflagen
Geldauflagen können in der Staatskasse landen oder an Vereine, Initiativen und soziale Träger gehen, die Aufgaben im Bereich Soziales, Opferschutz, Prävention, Kultur oder Sport erfüllen. Die Entscheidung darüber unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit, wie das Justizministerium mitteilte.
Zu den meistbegünstigten Empfängern zählen Kinderhospize, Vereine, die kranke Kinder und ihre Familien unterstützen, der Deutsche Kinderschutzbund, die Opferschutzorganisation Weißer Ring sowie der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
Kritik aus der Opposition
Eva von Angern kritisierte, dass einige hohe Geldbeträge an Organisationen in anderen Bundesländern gingen. Sie sagte: „Auch in unserem Bundesland gibt es den Nabu, den Weißen Ring oder die Kreisverkehrswacht. Es erschließt sich mir daher nicht, wieso eine Landesvertretung in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Sachsen-Anhalt bevorzugt wird, oder welcher pädagogische Wert aus der Zahlung an eine Ortsfeuerwehr in Niedersachsen für den Verurteilten hervorgeht. Für mich ist klar: Das Geld muss in Sachsen-Anhalt bleiben.“



