Gericht: Bundestag muss AfD-Millionenspende nicht zurückzahlen
Im Streit um eine Millionen-Spende an die AfD hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden: Die Bundestagsverwaltung muss der Partei die einbehaltene Parteispende in Höhe von 2,3 Millionen Euro nicht zurückzahlen. Es handele sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei, so die Richter.
Urteilsbegründung
Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass zum Zeitpunkt der Annahme der Spende keine Klarheit über den tatsächlichen Spender bestanden habe. Infrage kämen zwei Personen. Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Streit um die Parteispende für die AfD dauerte etwa zwei Stunden.
Hintergrund des Verfahrens
In dem Verfahren ging es um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 als „bürgerliche Alternative“ zu anderen Parteien empfohlen wurde. Die AfD gab an, dass die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler finanziert wurde. Dieser teilte das auch selbst mit.
Laut Gericht gibt es jedoch auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung steht. Conle habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als „Schenkung“ an Dingler überwiesen.
Rechtliche Konsequenzen
Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Die AfD tat das im Vorjahr vorsorglich, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geltend gemacht hatte. Sie reichte jedoch Klage beim Verwaltungsgericht ein, um eine Rückzahlung zu erreichen. Das Gericht wies die Klage nun ab.



