Rechtsstreit um Äußerung von Kulturstaatsminister Weimer
Berlin – Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit.
Hintergrund des Verfahrens
Der Rechtsstreit war von den Buchladenbetreibern angestrengt worden, nachdem Weimer sie in einer öffentlichen Äußerung als Extremisten bezeichnet hatte. Die Betreiber sahen dadurch ihren Ruf und ihr Geschäft geschädigt. Das Gericht gab ihnen nun recht und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Minister.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Weimer kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Der Minister selbst äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil.
Der Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ ist bekannt für sein breites Sortiment an politischer und gesellschaftskritischer Literatur. Die Betreiber betonen, dass sie sich stets im Rahmen der demokratischen Grundordnung bewegen und die Vorwürfe des Ministers unbegründet seien.
Reaktionen und Ausblick
Der Fall hat in Berlin für Aufsehen gesorgt. Während die Buchladenbetreiber das Urteil begrüßten, mahnten Politiker anderer Parteien zur Zurückhaltung bei öffentlichen Äußerungen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Grenzen der Meinungsfreiheit für Amtsträger, die bei ihren Aussagen die Persönlichkeitsrechte Dritter wahren müssen.
Ob Weimer Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten. Sollte das Urteil Bestand haben, wäre es ein deutliches Signal gegen die Verunglimpfung von Privatpersonen durch Regierungsmitglieder.



