Fünfeinhalb Jahre Haft wegen Anstiftung zum Mord an eigener Tochter
Haftstrafe wegen Anstiftung zum Mord an Tochter

Das Landgericht Stade hat einen 46 Jahre alten Mann wegen versuchter Anstiftung zum Mord an seiner eigenen Tochter zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen damals 17-jährigen Sohn dazu bewegen wollte, dessen 19-jährige Schwester zu töten.

Angeklagter bestritt Tatvorwurf

Der Mann, der aus Syrien stammt, hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten. Nach seiner Darstellung habe er lediglich seine Tochter vor schlechten Einflüssen schützen wollen. Die Kammer stützte sich jedoch im Wesentlichen auf die Aussagen des Sohnes und der Tochter, die beide als Zeugen gehört wurden.

Lebenswandel der Tochter missfiel dem Vater

Der Vater war mit dem Lebensstil seiner Tochter nicht einverstanden. Insbesondere störte er sich an ihren Männerbekanntschaften und Intimfotos, die sie angeblich verschickte. Dies führte zu der Eskalation, in deren Verlauf er seinen Sohn aufforderte, die Schwester zu töten.

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Polizei durch Sohn eingeschaltet

Der 17-jährige Sohn wandte sich an die Polizei, woraufhin der Vater in Untersuchungshaft genommen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Verurteilte kann Berufung einlegen.

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