Prozess in Norwegen: Verteidigung fordert Freispruch für Sohn der Kronprinzessin
Im hochkarätigen Prozess gegen Marius Borg Høiby, den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, hat die Verteidigung laut Medienberichten am Donnerstag in Oslo einen Freispruch von allen Vergewaltigungsvorwürfen beantragt. Der Anwalt Petar Sekulic argumentierte, es gebe keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung in den vier angeklagten Fällen. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte zuvor eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten Haft gefordert, wobei nur ein Punkt fallen gelassen werden soll.
Kontroverse Beweislage und Anklagepunkte
Die Verteidigung sieht es nicht als erwiesen an, dass Høiby vier Frauen nach norwegischem Recht vergewaltigt hat, während diese schliefen und sich nicht wehren konnten. Sekulic verwies darauf, dass Videos, die der Angeklagte während der mutmaßlichen Taten gemacht haben soll, keine eindeutigen Beweise darstellen würden. Ohne solche Beweise stehe Høibys Aussage gegen die der Frauen, so der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch beantragt, Høiby in 39 von 40 Anklagepunkten zu verurteilen, darunter:
- Vier Fälle von Vergewaltigung
- Häusliche Gewalt gegen zwei Ex-Freundinnen
- Zahlreiche Verstöße gegen Kontaktverbote
- Beleidigung von Polizisten
- Drogentransport
- Mehrere Verkehrsdelikte
Høiby hat einige der Taten eingeräumt, die Vergewaltigungsvorwürfe jedoch bestritten. Die bereits verbrachte Untersuchungshaft von etwa zwei Monaten soll von einer möglichen Haftstrafe abgezogen werden, worin sich beide Seiten einig sind.
Ausblick auf das Gerichtsurteil
Das Urteil in diesem aufsehenerregenden Fall wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Bis dahin bleibt der 29-Jährige in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft fordert zudem ein zweijähriges Kontaktverbot zu einer von Høibys Ex-Freundinnen. Der Prozess hat in Norwegen und international große mediale Aufmerksamkeit erregt, nicht nur wegen der prominenten Familie, sondern auch aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe und der kontroversen rechtlichen Auseinandersetzung.



