Bundesregierung plant schärfere Strafen für digitale sexualisierte Gewalt
Die Bundesregierung unter Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Frauen in Deutschland besser vor digitaler sexueller Gewalt schützen. Ein aktueller Gesetzentwurf, der dem SPIEGEL vorliegt, sieht vor, KI-gefälschte intime Aufnahmen, sogenannte Deep-Fake-Pornos, sowie heimliche Fotos in Saunen, am Strand oder in Umkleidekabinen unter Strafe zu stellen. Hubig kündigte in den ARD-»Tagesthemen« an, dass der Entwurf in den kommenden Tagen innerhalb der Regierung abgestimmt werden soll, um eine schnelle Reform des Strafgesetzbuchs voranzutreiben.
Erweiterung des Strafrechts gegen heimliche Aufnahmen und KI-Fälschungen
Der Entwurf zielt darauf ab, den Paragrafen 184 k des Strafgesetzbuchs deutlich zu erweitern. Bisher sind bereits Handlungen wie »Upskirting« oder »Downblousing« strafbar, doch künftig sollen auch pornografische Deepfakes, die mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden, erfasst werden. Das Verbot umfasst alle Darstellungen, bei denen der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder unbekleidete intime Körperbereiche einer Person abgebildet sind. Für Verstöße sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen.
Hubig betonte, dass es ihr generell um Fakes gehe, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen, auch in nicht sexuellem Kontext. Ein neuer Paragraf 201b soll die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte unter Strafe stellen, etwa wenn ein Deepfake dem Ansehen einer Person erheblich schadet, beispielsweise durch gefälschte Werbevideos eines prominenten Mediziners.
Hintergrund: Prominenter Fall treibt Reform voran
Die Reformbemühungen wurden durch den Fall der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes beschleunigt, die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhoben hat. Nach der Veröffentlichung dieser Vorwürfe durch den SPIEGEL kündigte Hubig im Interview an, das Strafrecht zu verschärfen. Fernandes hatte Ulmen in Spanien angezeigt, da das deutsche Recht bisher Lücken aufweist. Tausende demonstrierten kürzlich in Berlin gegen sexualisierte Gewalt und forderten das »spanische Modell« für Deutschland.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung, sogenannte »Revenge Porns« zu bestrafen, auch wenn die Aufnahmen einvernehmlich entstanden sind. Eine bestehende Strafvorschrift gegen sexuelle Erpressung oder »Sextortion« soll künftig ebenfalls auf die neu erfassten Bild- und Videoaufnahmen angewendet werden. Der Entwurf sieht außerdem einen neuen Paragrafen gegen unbefugtes Tracking und die Nutzung von Spyware vor, um das Überwachen und Verfolgen anderer mit technischen Mitteln zu unterbinden.
Neben dem strafrechtlichen Teil ist eine Reform zivilrechtlicher Ansprüche geplant, die jedoch noch nicht in dem vorliegenden Entwurf abgedeckt ist. Die Bundesregierung betont, dass diese Maßnahmen einen umfassenden Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt gewährleisten sollen, um Betroffene besser zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen.



