Der Bundestag hat die parlamentarische Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben. Betroffen sind der AfD-Politiker Hannes Gnauck und die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut. Die Entscheidung fiel einstimmig auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Immunitätsausschusses.
Disziplinarverfahren gegen Hannes Gnauck
Gegen den Brandenburger AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck wird ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Es bezieht sich auf seine Zeit als Zeitsoldat von 2014 bis 2021. Gnauck selbst machte die Vorwürfe auf der Plattform X öffentlich. Ihm wird vorgeworfen, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Bereits im Mai 2024 hatte der Bundestag seine Immunität wegen eines Verfahrens des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) aufgehoben. Der MAD hatte Gnauck als „Extremisten“ eingestuft, unter anderem wegen seiner Aktivitäten für die damalige AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden war. Zudem werden ihm Sympathiebekundungen auf Facebook für die AfD Brandenburg und den inzwischen aufgelösten „Flügel“ um Björn Höcke vorgehalten.
In einem auf X verbreiteten Video zeigte sich Gnauck zuversichtlich, dass das Verfahren eingestellt werde. Er argumentierte, dass man keine disziplinarrechtliche Würdigung erfahren sollte, nur weil man die demokratische, größte Opposition im Bundestag auf Facebook geliked oder die dazugehörige Jugendorganisation unterstützt habe. Bereits in der vorherigen Legislaturperiode war Gnauck seine Immunität entzogen worden.
Strafverfahren gegen Gökay Akbulut
Bei der baden-württembergischen Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut genehmigte der Bundestag die Durchführung eines Strafverfahrens. Die genauen Vorwürfe blieben zunächst unklar. Es ist nicht das erste Mal, dass Akbuluts Immunität aufgehoben wird. Bereits im vergangenen Jahr war dies geschehen, nachdem sie Ende Januar 2025 unter Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung geraten war. Damals soll sie in einem Zug von Heidelberg nach Stuttgart eine Flasche in Richtung eines Mitreisenden geworfen haben. Akbulut hatte auf Instagram erklärt, sie sei selbst von einem Mann mit einer Bierflasche beworfen, rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden.
Die Aufhebung der Immunität bedeutet, dass die beiden Abgeordneten nun straf- beziehungsweise disziplinarrechtlich verfolgt werden können. Der Bundestag schützt seine Mitglieder grundsätzlich vor Strafverfolgung, solange die Immunität nicht aufgehoben wird. Diese Entscheidung ermöglicht den Behörden, die Verfahren gegen Gnauck und Akbulut voranzutreiben.



