Justiz-Panne in Berlin: Verurteilter Vergewaltiger wegen Verfahrensfehler wieder frei
Justiz-Panne: Verurteilter Vergewaltiger wieder frei

Dramatische Justiz-Panne in Berlin: Verurteilter Vergewaltiger muss freigelassen werden

In Berlin hat sich eine gravierende Justiz-Panne ereignet, die für Aufsehen sorgt. Ein gefährlicher Vergewaltiger, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, ist aufgrund eines Verfahrensfehlers wieder auf freiem Fuß. Laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ soll der Vorsitzende Richter am Landgericht eine entscheidende Frist versäumt haben, was zur Freilassung des Täters führte.

Urteil und Vorwürfe gegen den Täter

Der 37-jährige Afghane wurde im Juni 2025 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Vorwürfe gegen ihn sind schwerwiegend: Er soll seine Ex-Partnerin in Berlin-Hellersdorf mit einem heißen Bügeleisen und einem Messer bedroht und mit dem Tod gedroht haben, bevor er sie vergewaltigte. Wenige Monate später soll es einen weiteren ähnlichen Vorfall gegeben haben, bei dem er sie erneut vergewaltigte und mit einem Messer bedrohte, während er sie warnte, mit niemandem darüber zu sprechen.

Verfahrensfehler führt zur Freilassung

Der entscheidende Fehler: Nach der Verkündung des Urteils habe der Vorsitzende Richter kein Verhandlungsprotokoll verfasst. Dadurch konnte das schriftliche Urteil den Anwälten des Vergewaltigers nicht wirksam zugestellt werden. Vor drei Wochen entschied das Kammergericht deshalb, dass der Afghane freikommen muss – trotz seiner anerkannten Gefährlichkeit und Fluchtgefahr.

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Eine Justiz-Sprecherin bestätigte dies gegenüber dem „Tagesspiegel“. In dem Beschluss heißt es: „Die Fortdauer der Untersuchungshaft erweist sich infolge gravierender der Justiz zuzurechnender Verfahrensverzögerungen als unverhältnismäßig.“ Der Richter sei mittlerweile von seinem Vorsitz entbunden worden, da er laut Bericht an einer Suchtkrankheit leidet.

Rache-Drohungen und Schutzmaßnahmen

Der Fall ist besonders brisant, weil der Vergewaltiger laut dem Bericht mit Rache an seiner Ex-Partnerin gedroht haben soll. Die Frau hatte ihn 2024 angezeigt. Zum Schutz der Betroffenen haben die Behörden sie inzwischen an einen sicheren Ort gebracht. Die Polizei hat Maßnahmen ergriffen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten, obwohl der Täter nun frei ist.

Diese Justiz-Panne wirft ernste Fragen zur Effizienz und Zuverlässigkeit des Rechtssystems auf. Während der Vergewaltiger aufgrund eines formalen Fehlers freikommt, bleibt die Ex-Partnerin in ständiger Sorge um ihre Sicherheit. Die Behörden betonen, dass alle notwendigen Schritte zum Schutz der Frau unternommen wurden, doch der Fall zeigt, wie fragil Justizverfahren sein können.

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