Netzwerk von Betäubungsvergewaltigungen: Deutsche Justiz geht gegen chinesische Täter vor
Die deutsche Justiz verfolgt aktuell mehrere schwere Fälle von systematischen Betäubungsvergewaltigungen, die von einem Netzwerk überwiegend chinesischer Männer begangen worden sein sollen. In München, Berlin und Frankfurt laufen parallel Prozesse, die ein erschütterndes Ausmaß an geplanter sexualisierter Gewalt offenbaren.
Münchner Prozess mit Geständnis und Höchststrafe
Am Landgericht München I steht heute die Urteilsverkündung im Prozess gegen einen 27-jährigen chinesischen Studenten an. Der Angeklagte hat vor Gericht gestanden, seine Freundin über Monate hinweg wiederholt mit Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt zu haben. Auf den Videos ist laut Ermittlern zu sehen, wie er der bewusstlosen Frau zusätzliche Betäubungsmittel verabreicht, um sicherzustellen, dass sie während der Übergriffe nicht aufwacht.
Die Staatsanwaltschaft fordert die Höchststrafe: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung. Laut Anklage war es reiner Zufall, dass das Opfer die qualvollen Misshandlungen überlebte.
Berliner Verfahren und Telegram-Chatgruppen
Parallel dazu läuft am Landgericht Berlin ein Prozess gegen einen weiteren Beschuldigten, mit dem sich der Münchner Angeklagte online über die Verbrechen ausgetauscht haben soll. Der studierte Mediziner soll über einen Zeitraum von zwei Jahren eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben – teilweise gemeinsam mit anderen Tätern. Von Berlin aus gab er in Telegram-Chatgruppen Ratschläge zur Betäubung von Personen für sexuelle Übergriffe.
Dasselbe Gericht verurteilte im vergangenen Jahr einen weiteren chinesischen Angeklagten Mitte 20 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Dieser hatte online damit geprahlt, insgesamt 18 Frauen vergewaltigt zu haben. Die Opfer erfuhren laut Gericht erst durch polizeiliche Befragungen von den an ihnen verübten Taten.
Frankfurter Urteil als Auslöser der Ermittlungen
Den Anstoß für die bundesweiten Ermittlungen gab ein Verfahren am Landgericht Frankfurt am Main, wo ein Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde – unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes. Die Ermittlungsgruppe „EG Inserat“ des hessischen Landeskriminalamtes informierte daraufhin Kollegen in Berlin und Bayern über weitere Verdächtige und die Aktivitäten in den Chatgruppen.
Systematischer Austausch in Netzwerken
In den Chatgruppen kommunizierten die Teilnehmer laut Gerichtsurteilen über selbst begangene Vergewaltigungen, tauschten Anleitungen zur Betäubung von Opfern aus und diskutierten die Beschaffung von Betäubungsmedikamenten. Zur Illustration ihrer Taten übersandten sie teilweise Bildaufnahmen weiblicher Verletzter. Der Münchner Angeklagte gab zu, sich in mehreren Chatgruppen – eine davon mit über 1.000 Mitgliedern – über Betäubungsmöglichkeiten informiert zu haben.
Besonders erschütternd: In den Chats wurden Frauen als „Autos“ oder „tote Schweine“ bezeichnet. Einige Teilnehmer rechtfertigten den Einsatz der Medikamente bei Ehefrauen und Freundinnen damit, „nur ihre Fantasien befriedigen, aber nicht die Frauen schädigen“ zu wollen. Der Student erwähnte in seinem Geständnis nur einen bekannten Todesfall in der chinesischen Stadt Shenzhen.
Internationale Parallelen und justizielle Aufarbeitung
Die Fälle erinnern an den international bekannt gewordenen Fall der Französin Gisèle Pelicot, die jahrelang von ihrem Ehemann betäubt und von ihm sowie weiteren Männern vergewaltigt wurde. In Frankreich wird dieses Phänomen als „Soumission chimique“ (chemische Unterwerfung) bezeichnet. Die deutschen Justizbehörden zeigen mit den aktuellen Prozessen, dass sie solche Netzwerke systematischer sexualisierter Gewalt entschieden verfolgen und aufklären.



