Justizlücke in Mecklenburg: Mutmaßlicher Täter entzieht sich Prozess durch vorzeitige Haftentlassung
Ein mutmaßlicher Intensivtäter hat an der Mecklenburgischen Seenplatte offenbar eine Lücke im Justizablauf ausgenutzt und damit einen umfangreich geplanten Prozess am Amtsgericht Neubrandenburg zum Platzen gebracht. Der 29-jährige Tunesier, dem eine Reihe von Straftaten vorgeworfen wird, sollte sich vor Gericht verantworten, konnte die Justiz jedoch überlisten.
Gefährliche Körperverletzung als Hauptanklagepunkt
Der Angeklagte sollte sich am Mittwoch unter anderem wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verantworten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ihm wird vorgeworfen, einen anderen Mann im Streit mit einem Cuttermesser schwer verletzt zu haben. Zudem soll er einen weiteren Geschädigten zweimal zusammengeschlagen haben, damit dieser eine Strafanzeige gegen ihn zurückzieht.
Bisher galt der Angeklagte als nicht auffindbar. Inzwischen war jedoch bekannt geworden, dass der Mann seit einigen Wochen eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz verbüßte – also Haft, um eine Geldstrafe abzusitzen. Von dort sollte er zum Gerichtszentrum vorgeführt werden.
Geldstrafe beglichen und vorzeitig entlassen
Doch der 29-Jährige erschien nicht, als die Verhandlung beginnen sollte. Erst ein telefonischer Rückruf bei der Gefängnisleitung brachte nach Angaben des Gerichts zutage, dass der Tunesier von dem Prozesstermin gewusst habe. Er habe jedoch kurzfristig den Rest seiner Geldstrafe beglichen und sei bereits am Montag, also zwei Tage vor der Verhandlung, entlassen worden.
Im Gefängnis habe er noch angegeben, dass er nach Neubrandenburg zu einer Gerichtsverhandlung fahren müsse. Dort kam er jedoch nie an. Die Justizvollzugsanstalt habe die zuständige Richterin nicht über die vorzeitige Entlassung informiert, was zu erheblichen Problemen führte.
Prozess endet vor dem Start – Haftbefehl erlassen
Die Richterin schickte umgehend eine Polizeistreife zur Adresse der Lebensgefährtin des Angeklagten in Neubrandenburg. Auch dort konnte er nicht angetroffen werden. Damit endete der Prozess, ohne dass er beginnen konnte.
Insgesamt waren 17 Zeugen geladen. Die Ersten erschienen ebenfalls nicht. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung mussten unverrichteter Dinge wieder gehen. Da gegen den 29-Jährigen nach Gerichtsangaben weitere Anklagen vorliegen, wird nun per Haftbefehl nach dem mutmaßlichen Straftäter gesucht.
Die Justizlücke wirft Fragen zur Koordination zwischen Haftanstalten und Gerichten auf und zeigt, wie mutmaßliche Täter Lücken im System nutzen können, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.



