Berliner Verwaltungsgericht weist Klage jüdischen Studenten gegen Universität ab
Der Gaza-Konflikt führt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig zu Protesten und Spannungen. Ein jüdischer Student fühlte sich in diesem Klima nicht mehr sicher und zog vor Gericht, um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung einzuklagen. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin seine Klage gegen die Freie Universität Berlin (FU) aus formellen Gründen abgewiesen.
Kein individuelles Recht auf Schutz vor Diskriminierung
Die Richter stellten in ihrem Urteil klar, dass das Berliner Hochschulgesetz die Universität zwar verpflichtet, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen. Dieser gesetzliche Auftrag vermittle jedoch dem einzelnen Studierenden kein individuelles Recht auf Schutz. Die Klage des Studenten Lahav Shapira wurde daher als unzulässig abgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, zu. Dies unterstreicht die Relevanz der Fragestellung für den Hochschulbetrieb und den Umgang mit Antisemitismus im akademischen Umfeld.
Hintergrund: Angriff auf Studenten in Berlin-Mitte
Shapira hatte seine Klage eingereicht, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung und Gewalt. Der Angriff beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin, wo der Täter Berufung gegen seine Verurteilung zu einer dreijährigen Haftstrafe eingelegt hat.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-jährigen Angreifer in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ gewertet. Dieser Fall zeigt die konkreten Auswirkungen der angespannten Situation an Berliner Hochschulen, die durch den Gaza-Krieg zusätzlich verschärft wird.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wirft grundlegende Fragen auf: Inwieweit sind Universitäten verpflichtet, ihre Studierenden vor Diskriminierung zu schützen? Und welche rechtlichen Mittel stehen Betroffenen zur Verfügung, wenn sie sich bedroht fühlen? Diese Fragen werden voraussichtlich in der Berufungsinstanz weiter verhandelt werden.



