Klette-Prozess: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab - Verhandlung geht weiter
Klette-Prozess: Befangenheitsanträge abgelehnt

Klette-Prozess: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab - Verhandlung geht weiter

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden entscheidende Anträge der Verteidigung zurückgewiesen. Die Anwälte von Klette hatten Befangenheitsanträge gegen die Richter und Schöffen gestellt, die nun von einer anderen Kammer des Gerichts abgelehnt wurden. Damit kann die Verhandlung mit der bisherigen Besetzung planmäßig am 8. April fortgesetzt werden.

Vorwürfe der Verteidigung

Die Verteidigung hatte massive Kritik an der Neutralität des Gerichts geäußert. Konkret monierten die Anwälte, dass das Gericht Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren ignoriere. Diese Gutachten bilden einen zentralen Beweispfeiler der Anklage. Aus Sicht der Verteidigung führte dieses Verhalten zu einer Befangenheit der gesamten Kammer.

Besonders kritisch betrachteten Klettes Anwälte die Arbeit einer forensischen Gutachterin. Diese hatte DNA-Mischspuren analysiert, die in Fluchtautos gefunden wurden und laut ihrer Expertise auch Spuren von Daniela Klette enthalten sollen. Die Verteidigung bezweifelte nicht nur die methodische Sauberkeit der Untersuchung, sondern kritisierte auch, dass die Expertin die Namen der Betroffenen kannte und nicht - wie in solchen Fällen üblich - anonymisierte DNA-Spuren analysierte.

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Hintergrund der Anklage

Die Staatsanwaltschaft wirft Daniela Klette vor, gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub eine Serie schwerer Raubüberfälle begangen zu haben. Laut Anklage sollen die drei zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben.

Der mutmaßliche Beuteanteil wird mit mehr als 2,7 Millionen Euro beziffert. Nach Ansicht der Anklagebehörde dienten die erbeuteten Gelder dazu, das Leben der ehemaligen RAF-Mitglieder im Untergrund zu finanzieren. Die Vorwürfe umfassen damit einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten und erstrecken sich über mehrere Bundesländer.

Weiterer Verfahrensverlauf

Mit der Ablehnung der Befangenheitsanträge ist ein wichtiges Verfahrenshindernis ausgeräumt. Der Prozess gegen Daniela Klette könnte nun zügig zu Ende geführt werden. Gerichtskreisen zufolge könnten die Plädoyers bereits nach Ostern beginnen, was auf einen baldigen Abschluss des Verfahrens hindeutet.

Die Entscheidung über die Befangenheitsanträge fiel durch eine andere Kammer des Landgerichts Verden, die speziell für solche Verfahrensfragen zuständig ist. Diese wies beide Anträge der Verteidigung zurück und bestätigte damit die Besetzung der verhandelnden Kammer.

Die Entwicklung im Klette-Prozess wird von Justizbeobachtern mit besonderem Interesse verfolgt, da es sich um eines der letzten großen Verfahren im Zusammenhang mit der ehemaligen Rote Armee Fraktion handelt. Die Entscheidung des Gerichts signalisiert, dass die Verhandlung trotz der Einwände der Verteidigung in der bisherigen Form fortgesetzt wird.

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