Lebenslange Haft für brutalen Messerangriff vor geplanter Scheidung in München
Das Landgericht München I hat einen 34-jährigen Mann wegen Mordversuchs an seiner getrennt lebenden Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angriff mit mehr als 20 Messerstichen erfolgte im April 2025 in der Nähe eines Spielplatzes am helllichten Tag und nur zwei Tage vor dem anberaumten Scheidungstermin. Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen.
Gericht sieht keine mildernden Umstände trotz Geständnis
Obwohl der Angeklagte den Angriff im Wesentlichen eingeräumt hatte, hielt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl seine Aussagen für beschönigend. Das Gericht lehnte eine mildere Strafe ab, da es keine Gründe dafür sah. Richterin Ehrl betonte, dass die Behauptung des Mannes, er habe sich das Messer nur als Drohmittel zugelegt, abwegig sei. Vielmehr sei der Angriff mit hoher krimineller Intensität ausgeführt worden.
Motiv: Unfähigkeit, Trennung zu akzeptieren
Als Motiv führte das Gericht an, dass der Kosovare den Trennungswunsch seiner Frau nicht akzeptieren konnte. Zudem habe es ihn geärgert, dass seine Frau, ebenfalls Kosovarin, wiederholte häusliche Gewalt – auch während Schwangerschaften – konsequent zur Anzeige gebracht hatte. Auch die Tatsache, dass bei einer Scheidung die gemeinsame Wohnung und die Zuständigkeit für die Kinder an seine Frau gegangen wären, zählte das Gericht zum Motiv.
Überleben nur dank Notoperation und schwerwiegende Folgen
Die Frau überlebte den Angriff nur dank einer fast achtstündigen Notoperation, obwohl sie lebensbedrohliche Verletzungen an mehreren Organen erlitten hatte. Richterin Ehrl bezeichnete dies als mehr als ein Wunder und würdigte die hervorragende Arbeit der Ärzte. Das Opfer leidet bis heute unter massiven körperlichen und psychischen Folgen.
Angriff vor den Augen des gemeinsamen Sohnes
Besonders schwerwiegend war für das Gericht, dass der Angriff in der Nähe eines Spielplatzes und vor den Augen des gemeinsamen Sohnes stattfand. Der Angeklagte schilderte in der Verhandlung, wie sich ihm der Moment eingebrannt habe, als sein Sohn neben ihm stand und fragte: Papa, was hast du getan?. Richterin Ehrl rief den Mann dazu auf, seine Zeit im Gefängnis zu nutzen, um über die Auswirkungen seiner Tat auf das Opfer und den Sohn nachzudenken.
Opfer hat weiterhin Angst vor Familie des Täters
Die inzwischen geschiedene Frau, die als Nebenklägerin auftrat, wurde auf ihren Wunsch per Video und unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Laut Staatsanwaltschaft hat sie noch immer Angst vor der Familie des Angeklagten. Richterin Ehrl rief Angehörige des Mannes, die beim Urteil im Zuschauerraum saßen, deshalb auf, Mitgefühl zu zeigen und die Frau in Ruhe zu lassen.
Rechtsmittel möglich – Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Nach dem Angriff hatte der Mann noch seine Mutter angerufen, Es ist vorbei zu ihr gesagt und Fotos von seiner verletzten Frau gemacht. Erst Polizisten mit gezogenen Waffen konnten ihn dazu bringen, das Messer wegzulegen.



