Lebenslange Haft in München: Mann wegen Mordversuchs an Ex-Frau vor Sohn verurteilt
München: Lebenslang für Mordversuch an Ex-Frau vor Sohn

Lebenslange Haft für brutalen Mordversuch in München

In einem erschütternden Fall von häuslicher Gewalt hat das Landgericht München I einen 34-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im April 2025 seine getrennt lebende Ehefrau in der Nähe eines Spielplatzes mit mehr als 20 Messerstichen attackiert – und dies am helllichten Tag vor den Augen des gemeinsamen Sohnes.

Gericht sieht keine mildernden Umstände

Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl betonte, dass das Gericht keinerlei Gründe für eine mildere Strafe erkennen konnte. Zwar hatte der Angeklagte den Angriff im Wesentlichen eingeräumt, doch seine Aussagen wurden als beschönigend bewertet. Das Gericht ging von einem heimtückischen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen aus, bei dem das Messer keineswegs nur als Drohmittel gedient habe.

Die Frau überlebte den brutalen Angriff nur dank einer fast achtstündigen Notoperation, die lebensbedrohliche Verletzungen an mehreren Organen behandelte. Richterin Ehrl bezeichnete dies als „mehr als ein Wunder“ und würdigte die hervorragende Arbeit der behandelnden Ärzte.

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Motiv: Unfähigkeit, Trennung zu akzeptieren

Als Motiv für die Tat führte das Gericht an, dass der aus dem Kosovo stammende Angeklagte den Trennungswunsch seiner Frau nicht akzeptieren wollte. Besonders geärgert habe ihn, dass seine Ehefrau – ebenfalls Kosovarin – wiederholte häusliche Gewalt, auch während Schwangerschaften, konsequent zur Anzeige gebracht hatte.

Der Angriff erfolgte nur zwei Tage vor dem geplanten Scheidungstermin, bei dem die gemeinsame Wohnung und die Zuständigkeit für die Kinder an die Frau gegangen wären. Diese Umstände zählte das Gericht ebenfalls zu den Beweggründen für die brutale Tat.

Traumatische Folgen für Opfer und Sohn

Die Richterin betonte die schwerwiegenden Folgen der Tat: Die Frau leidet bis heute unter massiven körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Besonders tragisch ist die Situation des gemeinsamen Sohnes, der seine Mutter in ihrem eigenen Blut liegen sehen musste.

In der Verhandlung schilderte der Angeklagte, wie sich ihm der Moment eingebrannt habe, als sein Sohn neben ihm stand und fragte: „Papa, was hast du getan?“. Dies nehme ihn sehr mit, so der 34-Jährige.

Angst vor der Familie des Täters

Die inzwischen geschiedene Frau trat als Nebenklägerin auf und wurde auf ihren Wunsch per Video und unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Laut Staatsanwaltschaft hat sie noch immer Angst vor der Familie des Angeklagten.

Richterin Ehrl richtete deshalb einen eindringlichen Appell an die im Zuschauerraum anwesenden Angehörigen des Mannes: Sie sollten Mitgefühl zeigen und die Frau in Ruhe lassen.

Rechtsmittel noch möglich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Nach dem Angriff hatte der Mann noch seine Mutter angerufen, „Es ist vorbei“ gesagt und Fotos von seiner verletzten Frau gemacht. Erst Polizisten mit gezogenen Waffen konnten ihn dazu bringen, das Messer wegzulegen.

Die Richterin rief den Angeklagten abschließend dazu auf, seine Zeit im Gefängnis zu nutzen, um über die verheerenden Folgen seiner Tat nachzudenken – nicht nur für sein Opfer, sondern insbesondere auch für seinen traumatisierten Sohn.

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