Nach Mord mit 120 Messerstichen: Gericht entscheidet über mögliche Entlassung des Täters
Mord mit 120 Messerstichen: Gericht entscheidet über Entlassung

Nach brutalen 120 Messerstichen: Gericht prüft Gefährlichkeit des Täters

Ein besonders brutaler Mordfall mit etwa 120 Messerstichen beschäftigt nun erneut die Justiz. Das Landgericht Verden muss am Mittwoch entscheiden, ob von dem Täter noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht oder ob er aus dem Gefängnis entlassen werden kann.

Die grausame Tat von 2013

Im Herbst des Jahres 2013 überfiel ein damals 18-jähriger Abiturient seine 23-jährige Kollegin in einem Getränkemarkt in Rethem im Heidekreis. Der junge Mann, der dort als Aushilfe arbeitete, fesselte die Frau und tötete sie anschließend mit mehreren Messern auf qualvolle Weise. Als sich das Opfer wehrte, stach der Täter immer wieder auf sie ein, bis die junge Frau schließlich verblutete.

Das Gericht befand damals, dass der Angeklagte sich in „einer Welt der Horror- und Tötungsfantasien“ befunden habe. Nach Jugendstrafrecht wurde er zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt, mit der Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung.

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Die aktuelle Entscheidungssituation

Inzwischen hat der Verurteilte seine Strafe fast vollständig verbüßt und während der Haftzeit mehrere Therapien absolviert. Theoretisch könnte er bereits im September aus dem Gefängnis entlassen werden – vorausgesetzt, das Gericht kommt zu dem Schluss, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Bemerkenswert ist die Position der Verfahrensbeteiligten: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und die Nebenklage fordern aktuell keine Anordnung der Sicherungsverwahrung. Diese Einigkeit unter den Prozessparteien stellt eine besondere Konstellation in diesem schwerwiegenden Fall dar.

Die Bedeutung der Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die über die eigentliche Strafe hinaus angeordnet werden kann. Sie kommt in Betracht, wenn von einem Straftäter auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Entscheidung des Landgerichts Verden wird daher mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt.

Die Verhandlung beginnt am Mittwoch um 10:00 Uhr und wird klären, ob der Täter nach fast 13 Jahren Haft wieder in die Gesellschaft entlassen werden kann oder ob die Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss, um die Bevölkerung vor möglichen weiteren Gefahren zu schützen.

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