Mordfall Fabian (8): Prozess in Rostock könnte noch vor Fristende starten
Mordfall Fabian: Prozess könnte vor Frist starten

Mordfall Fabian: Landgericht Rostock prüft Anklage

Im tragischen Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow steht die Entscheidung über die Zulassung der Mordanklage noch aus. Das Landgericht Rostock hat die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten und prüft diese aktuell intensiv. Eine Sprecherin des Gerichts erläuterte, dass die zuständige Kammer versucht, bis Mitte oder Ende April über die Zulassung zu entscheiden.

Zeitdruck durch Sechs-Monatsfrist

Sollte die Kammer die Anklage zulassen, könnte der erste Hauptverhandlungstermin noch vor Ablauf einer entscheidenden Frist erfolgen. Die sogenannte Sechs-Monatsfrist läuft seit dem Tag der Verhaftung der Tatverdächtigen am 6. November 2025 und endet am 6. Mai 2026. Wenn die Hauptverhandlung bis zu diesem Datum nicht beginnt, müsste die Akte dem Oberlandesgericht vorgelegt werden, das dann über eine mögliche Verlängerung der Untersuchungshaft entscheiden würde.

Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte vorige Woche Anklage wegen Mordes gegen die 29-jährige Tatverdächtige erhoben, die sich seit Anfang November 2025 in Untersuchungshaft befindet. Nach früheren Aussagen ihres Anwalts stritt die Beschuldigte die Tat als Zeugin ab. Als Beschuldigte hat sie sich bislang nicht zur Sache geäußert. Eine bereits eingereichte Haftbeschwerde blieb ohne Erfolg.

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Hintergrund des tragischen Falls

Der achtjährige Fabian aus Güstrow war am 10. Oktober 2025 spurlos verschwunden. Vier Tage später, am 14. Oktober 2025, wurde der Leichnam des Kindes etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow entdeckt – an einem Tümpel bei Klein Upahl. Die durchgeführte Obduktion ergab eindeutig, dass Fabian Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.

Das Landgericht Rostock betonte, dass es über die Entscheidung zur Anklagezulassung – ob vollständig, geändert oder abgelehnt – entsprechend informieren wird. Sollte die Anklage zugelassen werden, könnten die notwendigen Ladungsfristen eingehalten werden, um den Prozess noch vor dem 6. Mai beginnen zu lassen. Die Justizbehörden stehen unter besonderem Zeitdruck, um dieses Verfahren rechtlich einwandfrei und zeitgerecht durchzuführen.

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