Urteilsverkündung im Mordprozess vertagt: Gericht prüft neue digitale Beweise
Überraschende Wendung am Landgericht Gießen: Die für heute, den 24. Februar 2026, geplante Urteilsverkündung im Mordprozess um den Tod einer 55-jährigen Frau wurde kurzfristig verschoben. Statt des erwarteten Urteilsspruchs kündigte die Kammer an, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten, um zusätzliche Chatnachrichten der Angeklagten zu prüfen.
Angeklagtes Vermieter-Paar vor Gericht
Auf der Anklagebank sitzen eine 46-jährige Frau und ihr 59-jähriger Lebensgefährte, die als Vermieter der verstorbenen 55-Jährigen auftraten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung mit Todesfolge und gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen vor. Das Opfer, das das Down-Syndrom hatte, soll von den Angeklagten unter einem Vorwand in ein Haus im Lauterbacher Ortsteil Wernges im Vogelsbergkreis gelockt worden sein.
Nach dem Einzug der Frau im November 2023 soll eine monatelange Leidenszeit begonnen haben. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass das Vermieter-Paar die Mieterin wiederholt eingesperrt, misshandelt und betäubt haben soll. Die Spurensicherung am Tatort in Wernges fand bereits im Juli 2024 statt und lieferte wichtige forensische Beweise für das Verfahren.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat in ihrem Plädoyer die lebenslange Freiheitsstrafe für beide Angeklagte beantragt. Zusätzlich soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden – eine juristische Bewertung, die bei einer Verurteilung eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Die Anklage vertritt die Auffassung, dass die Taten mit besonderer Grausamkeit und Heimtücke begangen wurden.
Verteidigung bestreitet Mordvorsatz
Die Verteidiger der Angeklagten sehen die Sachlage grundlegend anders. Sie bestreiten den von der Staatsanwaltschaft unterstellten Mordvorsatz und argumentieren, dass lediglich eine unterlassene Hilfeleistung oder im schlimmsten Fall eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliege. Nach Ansicht der Verteidigung sei ein vorsätzliches Handeln der Beschuldigten nicht ausreichend belegbar.
Die nun angekündigte Prüfung weiterer Chatnachrichten durch das Gericht könnte entscheidende neue Erkenntnisse liefern. Diese digitalen Kommunikationsspuren zwischen den Angeklagten sollen möglicherweise Aufschluss über ihre Motive, Absprachen und die tatsächliche Dynamik in der Beziehung zur Mieterin geben.
Prozess mit regionaler und überregionaler Bedeutung
Der Fall hat nicht nur in der Region Mittelhessen für Aufsehen gesorgt, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen zum Schutz vulnerabler Personengruppen im Wohnumfeld auf. Die Tatsache, dass das Opfer mit Down-Syndrom lebte und damit in besonderem Maße schutzbedürftig war, unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz des Verfahrens.
Das Landgericht Gießen hat noch keinen neuen Termin für die Urteilsverkündung bekannt gegeben. Die erneute Beweisaufnahme könnte sich über mehrere Wochen hinziehen, bevor die Kammer zu einem endgültigen Urteil kommt. Die Öffentlichkeit und die Angehörigen des Opfers müssen sich somit weiter in Geduld üben, während die Justiz die neuen digitalen Beweismittel sorgfältig auswertet.



