Cum-Ex-Nachspiel: Bankier Olearius droht Millionen-Zahlung trotz eingestelltem Verfahren
Olearius droht Millionen-Zahlung trotz eingestelltem Verfahren

Cum-Ex-Nachspiel: Bankier Olearius droht Millionen-Zahlung trotz eingestelltem Verfahren

In Hamburg genoss der Bankier Christian Olearius über viele Jahre hinweg großes Ansehen und Respekt in der Finanzwelt. Doch die Verstrickungen in die umfangreichen Cum-Ex-Geschäfte haben dieses Image nachhaltig ramponiert. Eine Möglichkeit, seinen Ruf wieder aufzupolieren, besteht für den ehemaligen Inhaber der Warburg-Bank nicht mehr: Die grundlegende Frage, ob er tatsächlich schuldig war, wird niemals endgültig geklärt werden können.

Bundesgerichtshof bestätigt Einstellung des Strafverfahrens

Das Bonner Landgericht hatte bereits im Jahr 2024 das Strafverfahren gegen den damals 82-jährigen Christian Olearius eingestellt. Als Begründung führten die Richter an, dass der Angeklagte gesundheitlich angeschlagen sei und nicht mehr verhandlungsfähig wäre. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Einstellungsurteil endgültig bestätigt. Damit steht fest, dass Olearius wegen der gegen ihn erhobenen Cum-Ex-Vorwürfe aus Bonn niemals mehr auf einer Anklagebank Platz nehmen wird.

Allerdings gaben die Karlsruher Richter in einem anderen entscheidenden Punkt der Staatsanwaltschaft Recht, die Revision gegen das Bonner Urteil eingelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte im Jahr 2024 ein sogenanntes Einziehungsverfahren einleiten, um rund 40 Millionen Euro an mutmaßlichen Taterträgen des Angeklagten einzutreiben. Bei einem solchen Verfahren muss Olearius nicht persönlich vor Gericht erscheinen – es klärt ausschließlich die finanzielle Frage, nicht jedoch die Schuldfrage.

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Einziehungsverfahren wird angeordnet

Dem Antrag auf Einleitung eines Einziehungsverfahrens war das Bonner Landgericht damals nicht gefolgt. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs handelte es sich dabei um einen juristischen Fehler. Der BGH wies nun eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts an, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. In diesem Verfahren wird sich klären, ob der heute 83-jährige Bankier tatsächlich die rund 40 Millionen Euro zahlen muss.

Der Verteidiger von Christian Olearius, der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, betonte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass sein Mandant bezüglich der Vorwürfe weiterhin als unschuldig gelte. Dabei berief er sich auf die allgemeine Unschuldsvermutung, die für jeden Beschuldigten vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt. Mit Blick auf die mit dem Einziehungsverfahren beauftragte Strafkammer sagte Gauweiler: „Diese wird feststellen, dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat.“ Außerdem könnten in dem neuen Verfahren möglicherweise neue Beweise erhoben werden.

Umfangreiche Vorwürfe und ungeklärte Verbindungen

Die Staatsanwaltschaft hatte Christian Olearius im Zeitraum von 2007 bis 2011 insgesamt 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dabei soll ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sein. In zwei Fällen soll es lediglich beim Versuch geblieben sein. Der Bundesgerichtshof spricht in seiner aktuellen Mitteilung von nicht gerechtfertigten Steuervorteilen in Höhe von mehr als 161 Millionen Euro, die die Warburg-Bank durch Cum-Ex-Geschäfte erlangt habe.

Bei Cum-Ex-Geschäften erhielten Finanzakteure Steuern erstattet, die tatsächlich niemals gezahlt worden waren. Durch ein komplexes Verwirrspiel mit Aktien, die mit und ohne Dividendenanspruch gehandelt wurden, verlor der Staat den Überblick und erlitt dadurch einen zweistelligen Milliardenschaden. Die Hochphase dieser Geschäfte lag in den Jahren 2006 bis 2011. Erst im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte endgültig als Straftat.

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Christian Olearius galt als einer der bekanntesten Cum-Ex-Akteure in Deutschland. Aus seinen persönlichen Tagebucheinträgen ging hervor, dass er sich in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz getroffen hatte, als dieser noch Erster Bürgermeister von Hamburg war. Der genaue Inhalt dieser Treffen bleibt bis heute unklar. Kurz nach den Treffen ließ die Hamburger Finanzbehörde eine Steuerforderung in Millionenhöhe fallen. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Treffen und der Behördenentscheidung konnte jedoch nie nachgewiesen werden. Olaf Scholz schließt eine Einflussnahme kategorisch aus, beruft sich bei Fragen nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken.