Prozess gegen Ex-Terroristin Daniela Klette vor dem Abschluss
Prozess gegen Ex-Terroristin Klette vor Abschluss

Prozess gegen Ex-Terroristin Daniela Klette steht vor Abschluss

Der außergewöhnliche Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette am Landgericht Verden nähert sich seinem Ende. Am kommenden Dienstag wird die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten, bevor das Gericht voraussichtlich Ende Mai ein Urteil verkündet. Die 67-Jährige war Ende 2024 nach mehr als 30 Jahren im Untergrund in einer Berliner Wohnung festgenommen worden.

Die Vorwürfe im Detail

Die Staatsanwaltschaft wirft Klette versuchten Mord aus Habgier, schweren Raub als Mitglied einer Bande sowie unerlaubten Waffenbesitz vor. Konkret soll sie gemeinsam mit den flüchtigen Ex-RAF-Mitgliedern Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg zwischen 1999 und 2016 insgesamt 13 Überfälle auf Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begangen haben. Klette soll dabei meistens das Fluchtauto gesteuert haben.

Das Trio sei laut Anklage äußerst konspirativ vorgegangen, habe sich mit Perücken und falschen Bärten verkleidet und die Taten genau geplant. Unter anderem sollen sie Fahrzeuge unter falschen Namen gemietet, Tatorte ausgekundschaftet und die Beute vorab aufgeteilt haben.

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Eingestellte Verfahren und Bewertung des Gerichts

Fünf der angeklagten Raubüberfälle wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sie bei einer Verurteilung nicht wesentlich ins Gewicht fallen würden. Zudem sollten Zeugen eine Aussage erspart werden. Betroffen waren Überfälle in Northeim, Celle, Stade, Elmshorn und Löhne.

Das Gericht wertete den bewaffneten Überfall in Stuhr bei Bremen im Juni 2015 nicht als Mordversuch, sondern ging von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Schütze habe den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, sei aber vom Vorsatz zurückgetreten.

Beweislage und Zweifel

In Klettes Wohnung fanden Ermittler belastendes Material, darunter eine Panzerfaust-Attrappe, ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole, ein Kilogramm Gold und über 240.000 Euro Bargeld. Auch Fotos, Skizzen und Aufzeichnungen von ausspionierten Supermärkten und Polizeiwachen wurden sichergestellt. Selbst ihre Anwälte räumen eine Beteiligung Klettes ein.

Allerdings sind die Erinnerungen von Augenzeugen nach vielen Jahren verschwommen. Zudem bezweifeln die Verteidiger die Sauberkeit der DNA-Analysen durch eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamts Niedersachsen. Im Zweifel müsse das Gericht für die Angeklagte entscheiden.

Mögliche Strafen

Bei einer Verurteilung droht Klette eine mehrjährige Haftstrafe. Schwerer Raub wird mit mindestens drei Jahren bestraft, besonders schwerer Raub mit mindestens fünf Jahren. Für unerlaubten Waffenbesitz sind sechs Monate bis fünf Jahre möglich, bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein bis fünf Jahre. In besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre. Aus mehreren Straftaten würde eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, die Untersuchungshaft angerechnet.

Weiterer Prozess möglich

Der Prozess in Verden betrifft nur die Überfälle zur Finanzierung des Untergrundlebens. Die RAF-Mitgliedschaft ist verjährt. Allerdings hat die Bundesanwaltschaft kürzlich Anklage wegen drei Anschlägen zwischen 1990 und 1993 erhoben. Klette wird zweifacher versuchter Mord, Beteiligung an Sprengstoffanschlägen, erpresserischer Menschenraub und schwerer Raub vorgeworfen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss über die Zulassung entscheiden.

Nutzung des Gerichtssaals

Für den Prozess wurde eine Reithalle zum Gerichtssaal umgebaut. Die Miete inklusive Umbaukosten beträgt rund 3,6 Millionen Euro. Der Vertrag läuft bis Mai 2027. Nach dem Urteil soll über eine anderweitige Nutzung entschieden werden.

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