Psychisch kranker Mann zu neun Monaten Haft verurteilt: Dorf Hohenmocker in Angst
Psychisch kranker Mann zu neun Monaten Haft verurteilt

Neun Monate Haft für psychisch kranken Mann: Dorf Hohenmocker atmet auf

Im Amtsgericht Neubrandenburg ist am Dienstag ein aufsehenerregendes Urteil gefallen: Ein 60-jähriger Mann aus dem Dorf Hohenmocker südöstlich von Demmin wurde zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 1400 Euro zahlen. Der Mann, der in wenigen Tagen 61 Jahre alt wird, hatte nach Ansicht vieler Einwohner das gesamte Dorf über zwei Jahre hinweg terrorisiert und für erhebliche Unruhe gesorgt.

Richterin: "Der Angeklagte ist ein kranker Mensch"

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Tanja Krüske benötigte fast zwei Stunden Beratungszeit, um zu diesem Beschluss zu gelangen. Grund dafür waren sowohl die Vielzahl der angeklagten Vorfälle als auch die komplexe Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Eine psychiatrische Gutachterin hatte an diesem letzten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Einschätzung abgegeben und eine schizoaffektive Störung diagnostiziert.

"Der Angeklagte ist ein kranker Mensch", stellte Richterin Krüske bei der Urteilsbegründung deutlich klar. Dies müsse berücksichtigt werden, doch gleichzeitig habe der 60-Jährige Straftaten begangen, die geahndet werden müssten. Das Strafrecht sei eigentlich nicht der richtige Weg, um hier für einen Ausgleich zu sorgen, aber angesichts der Fülle von Vergehen sei eine Strafe notwendig. Dabei müsse man jedoch "die Kirche im Dorf lassen".

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Rund 25 Anklagepunkte führten zu Haftstrafe

Die neunmonatige Haftstrafe wurde als Gesamtstrafe für insgesamt etwa 25 Anklagepunkte verhängt. Dazu zählten Nachstellung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und das Fahren ohne Führerschein. Der Vorwurf der Nötigung war während der Beweisaufnahme fallengelassen worden. Die Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 35 Euro betraf zwei Fälle von Hausfriedensbruch auf einem Tankstellengelände trotz ausgesprochenem Hausverbot.

Die Vorsitzende Richterin appellierte eindringlich an den Delinquenten, der in den vergangenen zwei Jahren bereits dreimal in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war, ärztliche Hilfe anzunehmen. Gerade weil der Angeklagte nicht gewillt sei, notwendige Medikamente zuverlässig einzunehmen, könne das Gericht derzeit keine positive Sozialprognose stellen. Daher könne die verhängte Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Staatsanwaltschaft forderte deutlich längere Haft

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter schicken wollte. Die Anklagevertreterin hatte sich in ihrem Plädoyer ebenfalls auf die Gutachterin bezogen, die deutlich gemacht habe, dass der Beschuldigte zwar eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit habe, aber ihm durchaus einsichtig sei, was er tue.

"Alle Geschädigten haben große Angst vor dem Angeklagten", gab die Staatsanwältin ihren Eindruck aus der Zeugenbefragung wieder. Der Mann hatte innerhalb der vergangenen zwei Jahre etliche Einwohner im Dorf mit Gesten oder teilweise obszönen Anrufen und Briefen beleidigt und sie mitunter sogar bedroht, wie die Beweisaufnahme bestätigt hatte.

Eklige Vorfälle schockierten das Dorf

Besonders schockierend waren für die Dorfbewohner die Sachbeschädigungen und die ekelerregenden Vorfälle. Solarlampen, Wahlplakate, Banner und Schilder, ein Zelt und Drahtzäune wurden von dem Mann zerstört. Als besonders eklig bezeichneten sowohl die Staatsanwältin als auch die Vorsitzende Richterin es, dass er Nachbarn tote Tiere oder einen Lammkopf vor die Tür gelegt habe.

Der Angeklagte, der als polizeibekannt gilt, hatte sich zum Auftakt der Hauptverhandlung zu allen Vorwürfen geäußert, einen Teil aber als unwahr zurückgewiesen. Doch zu fast jedem Anklagepunkt erzählte er ohne Punkt und Komma Geschichten und Vorgeschichten, die mitunter mit dem eigentlichen Vorwurf nichts mehr zu tun hatten. Auch am letzten Prozesstag war das noch einmal der Fall. Als Richterin Krüske ihn befragte, was er nun eigentlich zum Sachverhalt mitteilen wollte, antwortete er nur: "Weiß ich nicht, wollte ich nur sagen."

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Verteidiger plädierte auf Schuldunfähigkeit

Pflichtverteidiger Wolfgang Bockkamp setzte in seinem Plädoyer keinen eigenen Strafantrag gegen die Forderung der Staatsanwaltschaft. Er ging von Schuldunfähigkeit seines Mandanten aus und vertrat die Ansicht, dass maximal für den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Bewährungsauflagen zu verhängen seien. Der Angeklagte reagiere eindeutig in Schüben auf seine Erkrankung und halte seine Fantasien für Realität.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Für die Bewohner von Hohenmocker bedeutet das Urteil zunächst eine vorübergehende Beruhigung der Lage, doch die tiefgreifenden Spuren, die der zweijährige "Terror" im Dorfleben hinterlassen hat, werden noch lange spürbar bleiben.