Die roten Roben der Bundesgerichte: Ein knappes Gut mit langer Tradition
Wenn an Deutschlands obersten Gerichtshöfen Urteile verkündet werden, geschieht dies seit vielen Jahrzehnten in dunkelroten Roben. Diese traditionelle Amtstracht ist jedoch zunehmend schwer zu beschaffen, da immer weniger Schneider sie noch anfertigen. Die spezielle Farbe und aufwendige Herstellung machen die Roben zu einem knappen Gut.
Farbabweichungen bei neuen Roben
Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe berichten neu ernannte Richterinnen und Richter von Schwierigkeiten, das exakte Karmesinrot zu finden, das ihre dienstälteren Kollegen tragen. „Es ist in letzter Zeit zu einer kleinen Herausforderung geworden, dasselbe Karmesinrot zu finden“, erklärt Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Dies liege daran, dass es heute weniger Anbieter gebe und die verbleibenden Hersteller Probleme hätten, Wollstoff und Samt in diesem speziellen Rot-Ton zu beschaffen.
Tradition an fünf Bundesgerichten
Die karmesinrote Richterrobe wird traditionell an allen fünf Bundesgerichten getragen – am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Die Richterinnen und Richter müssen sich die Roben selbst kaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen eine eigene Amtstracht mit hellerem, scharlachrotem Farbton, die von Richter zu Richter weitergegeben wird.
Nischengeschäft für spezialisierte Manufakturen
Einer der wenigen verbliebenen Anbieter ist die Manufaktur Bavaria im niederbayerischen Landshut. Geschäftsführerin Yeşim Küçükay erklärt: „Das sogenannte Karmesinrot genau zu treffen, ist eine der größten Herausforderungen bei der Herstellung.“ Die Manufaktur fertigt jährlich weniger als eine Handvoll Bundesrichterroben an, die bei etwa 1.000 Euro pro maßgeschneiderter Robe beginnen. „Es ist nicht einfach nur ein Kleidungsstück. Da stecken Jahre voller Erfahrung, Entscheidungen, Aktenstaub und Verantwortung drin“, betont Küçükay.
Probleme bei der Stoffbeschaffung
Ingeborg Schürmann vom Anbieter „Die Robe“ in Essen sieht die Hauptschwierigkeit in der Beschaffung des roten Stoffes. „Die Entwicklung geht dahin, dass es immer weniger Stoffhersteller in Deutschland oder Europa gibt. Das geht einfach alles nach China“, sagt sie. Chinesische Hersteller verlangten jedoch Mindestabnahmemengen von 1.000 Metern, während für eine Richterrobe nur etwa drei Meter benötigt werden. Ihr Unternehmen verkauft jährlich fünf bis zehn Bundesrichterroben zu Preisen um 500 Euro.
Historische Wurzeln der roten Amtstracht
Die Tradition roter Roben für höchste Richter reicht bis ins Jahr 1880 zurück, als durch kaiserlichen Erlass erstmals eine „karmesinrote“ Amtstracht eingeführt wurde. Detlev Fischer, ehemaliger BGH-Richter und Leiter des Rechtshistorischen Museums, erklärt: „Man wollte sich von den herkömmlichen schwarzen Roben in den Instanzen unterscheiden und wählte für die Höchstgerichtsbarkeit rot.“ Dies sei ein Rückgriff auf das alte Rom gewesen, wo höchste Amtsträger rote Togen trugen.
Entwicklung der Amtstracht
Während das rote Barett als Kopfbedeckung an den meisten Bundesgerichten seit den 1970er-Jahren nicht mehr getragen wird, hat sich an der roten Robe seit 1880 kaum etwas geändert. Statt eines weißen Beffchens tragen die Richterinnen und Richter heute meist eine weiße Krawatte, Fliege oder Schal. Am Bundesverfassungsgericht wurde die karmesinrote Robe in den 1960er-Jahren durch die charakteristische scharlachrote Robe mit weißem Jabot ersetzt, um die Sonderrolle des Gerichts als Verfassungsorgan zu betonen.



