Gericht erkennt Schmerzensgeld-Anspruch nach Tod von Emily auf Klassenfahrt an
Schmerzensgeld-Anspruch für Vater nach Tod auf Klassenfahrt

Gericht bestätigt Schmerzensgeld-Anspruch nach tragischem Tod auf Klassenfahrt

Dem Vater der 13-jährigen Emily, die während einer Schulreise nach London verstarb, steht nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Diese rechtliche Position hat die Justiz nun deutlich gemacht, während über die konkrete Höhe der Entschädigung weiterhin intensiv gestritten wird. Der trauernde Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 125.000 Euro als Ausgleich für sein immenses Leid.

Vater leidet unter schweren psychischen Folgen

Seit dem Bundesgerichtshof-Urteil in dieser Angelegenheit sei ihm das ganze Ausmaß der Tragödie erst richtig bewusst geworden, erklärt der Vater vor Gericht. Er leide seit einem Jahr unter Arbeitsunfähigkeit, schweren Depressionen und einer diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung. Auf die Frage von Richterin Beate Hoffmann nach seinem aktuellen Befinden antwortet er deutlich: „Sehr schlecht“. Eigentlich hätte er längst eine Rehabilitation in Baden-Baden antreten sollen, doch der mehrfach verschobene Prozess verhindere dies bisher.

Der Vater betont seinen dringenden Wunsch, endlich einen Schlussstrich unter die schmerzhafte Angelegenheit ziehen zu können. Als Kraftfahrer habe er bereits zweimal eine Kündigung erhalten, weil seine Trauerarbeit als „indiskutabel lange“ bewertet wurde. Konzentrationsschwierigkeiten, Beinahe-Unfälle im Straßenverkehr und eine deutlich verminderte Leistungsfähigkeit hätten dazu geführt, dass er seine beruflichen Touren nicht mehr bewältigen konnte.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund: Der tragische Tod der 13-jährigen Emily

Emily war im Juni 2019 während der London-Reise verstorben. In einem vorangegangenen Strafverfahren waren zwei betreuende Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Mönchengladbach hatte festgestellt, dass die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hatten, indem sie vor der Klassenfahrt nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gefragt hatten.

Hätten sie von dem Diabetes der Jugendlichen gewusst, so die richterliche Argumentation, hätten sie die akute Überzuckerung in London früher erkennen, einen Notarzt rufen und damit den tragischen Tod verhindern können. Im aktuellen Zivilverfahren vertritt das Land Nordrhein-Westfalen jedoch die Position, dass etwaige Ansprüche bereits verjährt seien. Zusätzlich ziehen die Vertreter des Landes in Zweifel, dass der Vater seiner Tochter besonders nahegestanden habe, da Emily nach der Trennung der Eltern bei der Mutter lebte.

Gerichtliche Bewertung und Vergleichsvorschlag

Die Richterinnen und Richter des Düsseldorfer Landgerichts sehen die Ansprüche jedoch nicht als verjährt an, da die rechtliche Lage über lange Zeit unklar gewesen sei. Auch an der emotionalen Nähe des Vaters zu seiner verstorbenen Tochter hegen sie keine Zweifel. Als mögliche Lösung schlagen sie einen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro vor.

Richterin Hoffmann begründet diesen Vorschlag mit den in Deutschland üblicherweise eher niedrigen Schmerzensgeldsummen: „Mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen“. Gleichzeitig wirbt sie für diese Lösung als mögliche Genugtuung für den Kläger und Chance auf psychische Entlastung: „Vielleicht ist dies aber eine Genugtuung für den Kläger und eine Möglichkeit, mit der ganzen Sache abzuschließen. Vielleicht ist das auch für ihre psychische Gesundheit ganz gut“.

Ablehnung und weiterer Verfahrensverlauf

Während der Anwalt des Landes Nordrhein-Westfalen signalisiert, dass man dem Vergleichsvorschlag grundsätzlich zustimmen könnte, lehnt der Vater nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand Manuel Reiger entschieden ab. Reiger argumentiert: „Die Leiden rechtfertigen ein deutlich höheres Schmerzensgeld. 25.000 Euro sind zu wenig für das, was er erleiden musste“. Stattdessen nennt er die Hälfte der ursprünglich geforderten 125.000 Euro als diskutablen Betrag.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Der Vater betont, dass er das Geld nicht für persönliche Zwecke verwenden wolle, sondern für eine von ihm gegründete Stiftung, die diabeteskranken Kindern hilft. „Ich möchte, dass meine Tochter nicht vergessen wird“, erklärt er mit stockender Stimme. Am Tag der Abreise habe er Emily noch Taschengeld gebracht und sie zum letzten Mal lächeln sehen. „Sie wäre heute 21, hätte wahrscheinlich ihren Führerschein gemacht - alles Dinge, die ich nicht mit ihr erleben kann“.

Psychiatrisches Gutachten und weitere Entwicklung

Das Gericht hat nun die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens angeordnet, um das Ausmaß der psychischen Belastung des Vaters genauer zu erfassen. Ein Facharzt aus Kalkar soll klären, wie stark der Vater unter dem Verlust seiner Tochter leidet. Nach der Verhandlung zeigt sich der Vater kämpferisch: Zwar hätte er sich ein abschließendes Urteil gewünscht, aber 25.000 Euro seien „völlig indiskutabel“. Die Argumentation der Gegenseite empfinde er als „sehr erniedrigend“.

Rechtsanwalt Reiger appelliert abschließend an die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen, sich den Fall nach den richterlichen Hinweisen noch einmal genau anzusehen - eine klare Anspielung auf Schulministerin Dorothee Feller (CDU). Der Vater bekräftigt entschlossen: „Wir machen auf jeden Fall weiter. Gerechtigkeit für meine Emily“.