Gericht bestätigt Schmerzensgeldanspruch nach tragischem Tod auf Klassenfahrt
Der Vater der 13-jährigen Emily, die während einer Klassenfahrt nach London verstarb, hat einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Düsseldorfer Landgericht hat diese Position eindeutig klargestellt, während über die konkrete Höhe der Entschädigung weiterhin erbittert gestritten wird.
Vater lehnt Vergleichsvorschlag von 25.000 Euro entschieden ab
Die Richterin Beate Hoffmann schlug dem trauernden Vater einen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro vor. „Mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen“, erklärte sie während der Verhandlung und verwies auf die allgemein niedrigen Schmerzensgeldsummen in Deutschland. „Vielleicht ist dies aber eine Genugtuung für den Kläger und eine Möglichkeit, mit der ganzen Sache abzuschließen“, fügte sie hinzu.
Doch der Vater lehnte diesen Vorschlag nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt Manuel Reiger entschieden ab. „Die Leiden rechtfertigen ein deutlich höheres Schmerzensgeld. 25.000 Euro sind zu wenig für das, was er erleiden musste“, argumentierte Rechtsanwalt Reiger. Stattdessen nannte er die Hälfte der ursprünglich geforderten 125.000 Euro als diskutablen Betrag.
Schwere gesundheitliche Folgen für den Hinterbliebenen
Der Vater schilderte dem Gericht seine dramatische gesundheitliche Situation seit dem tragischen Vorfall. „Ich bin seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung“, berichtete er. Auf die Frage nach seinem aktuellen Befinden antwortete er knapp: „Sehr schlecht“.
Seine berufliche Existenz sei massiv gefährdet, da er bereits zweimal als Kraftfahrer gekündigt worden sei. Konzentrationsschwierigkeiten, Beinahe-Unfälle und verminderte Leistungsfähigkeit hätten dazu geführt, dass er seine beruflichen Aufgaben nicht mehr bewältigen könne.
Hintergrund des tragischen Todesfalls
Emily war im Juni 2019 während der London-Reise verstorben. In einem vorangegangenen Strafverfahren waren zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Mönchengladbach hatte festgestellt, dass die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hatten, indem sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, so die richterliche Argumentation, hätten sie die akute Überzuckerung früher erkennen, einen Notarzt rufen und damit den Tod verhindern können.
Rechtliche Auseinandersetzung um Verjährung und Näheverhältnis
Im aktuellen Zivilverfahren vertrat das Land Nordrhein-Westfalen die Position, die Ansprüche seien verjährt. Zudem zogen die Vertreter des Landes in Zweifel, dass der Vater seiner Tochter besonders nahegestanden habe, da Emily nach der Trennung der Eltern bei der Mutter lebte.
Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück. Die Richter sahen die Ansprüche nicht als verjährt an, da die rechtliche Lage lange unklar gewesen sei. Auch an der emotionalen Nähe des Vaters zu seiner Tochter hatten die Richter keine Zweifel.
Stiftung als bleibendes Andenken
„Ich möchte, dass meine Tochter nicht vergessen wird“, erklärte der Vater unter Tränen. Das etwaige Schmerzensgeld wolle er nicht für sich selbst verwenden, sondern in eine von ihm gegründete Stiftung einbringen, die sich um diabeteskranke Kinder kümmert. „Sie wäre heute 21, hätte wahrscheinlich ihren Führerschein gemacht - alles Dinge, die ich nicht mit ihr erleben kann“, fügte er emotional hinzu.
Psychiatrisches Gutachten angeordnet
Das Gericht hat nun die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens angeordnet. Ein Facharzt aus Kalkar soll klären, wie stark der Vater unter dem Verlust seiner Tochter leidet. Diese Untersuchung wird die weitere Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflussen.
Vater zeigt sich kämpferisch
Nach der Verhandlung zeigte sich der Vater entschlossen, den Rechtsweg weiter zu beschreiten. „25.000 Euro sind völlig indiskutabel“, erklärte er. Besonders erniedrigend sei für ihn die Argumentation der Gegenseite gewesen. „Wir machen auf jeden Fall weiter. Gerechtigkeit für meine Emily“, schloss er mit Nachdruck.
Rechtsanwalt Reiger appellierte abschließend an die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen, sich den Fall nach den Hinweisen des Gerichts noch einmal genau anzusehen - eine klare Anspielung auf Schulministerin Dorothee Feller (CDU).



