Sieben Jahre Familienterror: Mann wegen schwerer Misshandlung und Freiheitsberaubung verurteilt
Sieben Jahre Familienterror: Mann zu Haftstrafe verurteilt

Sieben Jahre Familienterror: Mann wegen schwerer Misshandlung und Freiheitsberaubung verurteilt

Vor dem Landgericht Bremen ist ein 45-jähriger Mann wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Ein massives Lügengeflecht über Jahre

Der Angeklagte kontrollierte, isolierte und quälte seine damalige Familie über sieben Jahre hinweg. In der Zeit von 2013 bis 2019 redete er seiner Partnerin und deren beiden Töchtern ein, sie müssten sich vor der Drogenmafia verstecken und litten an schweren, teils ansteckenden Krankheiten. Als angeblicher Arzt verabreichte er ihnen Spritzen, unter anderem in den Kopf, und sperrte die schulpflichtigen Mädchen tagelang in ihren Zimmern ein – mit einem Eimer für die Notdurft.

Grausame psychische Folter für die Kinder

Die Vorsitzende Richterin schilderte besonders grausame Details der psychischen Folter. Einem Mädchen wurde eingeredet, es habe Würmer und müsse die gesamten Sommerferien im Zimmer bleiben. Die damals 15-Jährige durfte weder die Familie sehen noch regelmäßig duschen. Der anderen Tochter, zwölf Jahre alt, sagte der Mann, sie habe eine tödliche Erkrankung und solle sich ein Grab auf dem Friedhof aussuchen. Das Mädchen wählte eine Stelle mit einer Bank in der Nähe, damit die Mutter dort sitzen könne. Daraufhin erklärte der Angeklagte, die Mutter würde das Grab ohnehin nicht besuchen.

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„Das grenzt schon fast an Sadismus, was sie da mit diesem Mädchen gemacht haben“, befand die Richterin. Sie sprach von einem sehr großen Leid, das der Mann den Kindern angetan habe, und betonte: „Es gibt drei Geschädigte, die geprägt sein werden für ihr ganzes Leben.“

Motiv: Macht, Dominanz und Kontrolle

Das Motiv für die Taten blieb unklar, doch eine Sachverständige vermutete, es gehe dem Mann um Macht, Dominanz und Kontrolle. Einem Gutachten zufolge leidet der 45-Jährige an einer Persönlichkeitsstörung mit wenig Empathie und großem Verlangen nach Aufmerksamkeit. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Die Beweisführung stützte sich auf Tagebucheinträge der Mädchen, Aussagen der Familie und Angaben des Angeklagten. Dieser entschuldigte sich vor Gericht bei den Kindern und bot 1.500 Euro Schmerzensgeld an.

Vollstreckungsabschlag und Reaktionen

Weil das Strafverfahren sehr lange dauerte, gewährte das Gericht einen Vollstreckungsabschlag von sechs Monaten. Die tatsächliche Haftzeit beträgt damit drei Jahre und vier Monate. Das Urteil liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten für angemessen hielt. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.

Die frühere Partnerin des Mannes und deren Töchter verfolgten die Urteilsbegründung im Gerichtssaal unter Tränen. Das Lügengeflecht brach erst zusammen, als der Mann seine Familie plötzlich verließ und sich die Frau ans Jugendamt wandte – im Glauben, sie habe kein Sorgerecht mehr, was der Mann ihr ebenfalls eingeredet hatte. Die Familie sei in einem völlig desolaten Zustand gewesen, so die Richterin.

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