Am Amtsgericht Bernburg hat Richter André Stelzner ein Urteil gegen einen mehrfach vorbestraften Angeklagten gefällt. Der Mann aus Köthen hatte in nur neun Monaten sieben Straftaten begangen – ein „bunter Blumenstrauß“ an Delikten, wie es im Gericht hieß.
Hintergrund des Falles
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, zwischen dem 13. Oktober 2024 und dem 26. Juni 2025 insgesamt sieben Straftaten verübt zu haben. Das Verlesen der Anklageschrift dauerte mehr als 20 Minuten. Richter Stelzner verzichtete auf das Verlesen des Bundeszentralregisters, da der Angeklagte bereits 20 Vorstrafen aufweist. Stattdessen ordnete er das Selbstleseverfahren an.
Die Delikte im Überblick
Die sieben Straftaten umfassten eine Vielzahl von Vergehen. Details zu den einzelnen Taten wurden während der Verhandlung genannt, blieben aber hinter der Vielzahl der Vorstrafen nicht zurück. Der Angeklagte zeigte sich geständig und reuig.
Das Urteil
Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe, deren Höhe nicht näher genannt wurde. Richter Stelzner betonte in der Urteilsbegründung, dass die erhebliche Vorstrafenliste und die schnelle Wiederholung von Straftaten eine strenge Sanktion erforderlich machten. Die Verteidigung plädierte auf eine mildere Strafe, scheiterte jedoch mit ihrem Antrag.
Der Fall zeigt einmal mehr die Herausforderungen der Justiz im Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern. Die Entscheidung des Richters, auf das Verlesen des Registers zu verzichten, sparte Zeit, unterstrich aber die Schwere der Vorgeschichte des Angeklagten.



