Steinwurf auf Polizeiauto: Land Mecklenburg-Vorpommern weigert sich, Schaden zu zahlen
Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit beschäftigt derzeit das Amtsgericht Neubrandenburg. Im Zentrum des Konflikts steht ein Polizeibeamter, dessen Dienstfahrzeug durch einen herabfallenden Stein beschädigt wurde. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Finanzministerium, weigert sich jedoch standhaft, den Schaden in Höhe von 1021,49 Euro zu übernehmen.
Drei Parteien im Gerichtssaal
Der Fall scheint auf den ersten Blick simpel: Im Mai 2023 fiel ein Stein auf das geparkte Auto eines hochrangigen Polizisten im Innenhof des Polizeipräsidiums Neubrandenburg. Doch statt einer schnellen Einigung haben sich drei Parteien mit mehreren Anwälten in einem Zivilprozess gegenüber. Neben dem klagenden Beamten stehen das Finanzministerium als Gebäudeeigentümer und eine staatliche Liegenschaftsgesellschaft vor Gericht.
Richterin Petra Hoeveler muss die Details minutiös aufarbeiten. Der Polizist parkte damals im Innenhof des historischen Backsteingebäudes in der Neubrandenburger Innenstadt. „An jenem Tag gegen 15 Uhr hörte eine Bekannte einen Knall, als sie über den Hof ging“, schildert der Kläger den Vorfall. Hinter seinem VW Passat lag ein drei bis fünf Zentimeter großer grauer Stein, das Autodach wies eine deutliche Beule auf.
Marodes Gebäude oder gezielte Attacke?
Das Finanzministerium verteidigt seine Position mit ungewöhnlichen Argumenten. Anwältin Christina Brehmer, die das Ministerium vertritt, bezweifelt nicht nur den Zusammenhang zwischen Stein und Autoschaden, sondern wirft auch die Möglichkeit eines gezielten Steinwurfs in den Raum. „Es könnte ja sein, dass jemand von außen über die dreistöckige Häuserfront hinweg einen Stein in den Innenhof geworfen habe“, so ihre Argumentation.
Diese These stößt jedoch auf Skepsis. Ein Beteiligter entgegnet, dass es in Neubrandenburg einfachere Ziele für Angriffe auf Polizeifahrzeuge gäbe. Direkt neben dem Präsidium befindet sich die Polizeiinspektion mit zahlreich im Freien geparkten Dienstwagen.
Investitionsstau am alten Präsidium
Hintergrund des Falls ist der desolate Zustand des alten Polizeipräsidiums. Das Land baut derzeit im Süden Neubrandenburgs ein modernes neues Gebäude, während die historische Immobilie im Zentrum seit Jahren vernachlässigt wird. Es wird kaum noch investiert, ein Saal ist bereits lange gesperrt. Dennoch betont die Anwältin des Finanzministeriums regelmäßige Sicherheitskontrollen, auch der Fassade.
Richterin Hoeveler zeigt sich zunehmend ungehalten über die starre Haltung des Landes. „Ein Beamter wird einen solchen Vorfall doch nicht fingieren und damit seine Laufbahn aufs Spiel setzen“, argumentiert sie. Sie weist darauf hin, dass die Anwaltskosten aller Beteiligten den Streitwert bereits deutlich übersteigen.
Keine Einigung in Sicht
Obwohl der Kläger-Anwalt einen Vergleich über die Hälfte des Schadens – also 500 Euro – anbietet, lehnen sowohl die landeseigene Immobilienfirma als auch das Finanzministerium jede Einigung ab. Das Ministerium will nur zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass Sicherungspflichten für das Gebäude verletzt wurden.
„Wir waren nicht dabei, wir müssen das bestreiten“, lautet das Motto der Verteidigung. Selbst die Frage, ob der Polizist überhaupt am Tatort parken durfte, wird zum Streitpunkt erhoben.
Die Vertreterin der Hausmeisterfirma hält sich bedeckt mit der Aussage: „Wir sagen nichts“. Richterin Hoeveler kommentiert die Haltung des Landes mit Kopfschütteln: „Diese Haltung sei etwas starr, wenn man das Land vertritt“.
Ausblick und Konsequenzen
In etwa drei Wochen soll das Verfahren fortgesetzt werden. Möglicherweise müssen weitere Zeugen geladen und sogar Gutachter bestellt werden – alles für eine Streitsumme von knapp über tausend Euro. Der klagende Polizist muss sich in Neubrandenburg keine weiteren Schäden mehr sorgen: Er arbeitet inzwischen in einem anderen Bundesland.
Richterin Hoeveler fasst die Absurdität der Situation zusammen: „Wir können eigentlich froh sein, dass nur ein Auto getroffen wurde und nicht ein Mensch“. Doch statt dieser Erkenntnis folgen zu lassen, zieht sich der kostspielige Rechtsstreit weiter hin.



