Kulturhaus-Brand in Strasburg: Stadt verliert Rechtsstreit um 400.000 Euro Versicherungsgeld
Strasburg verliert Rechtsstreit um Versicherungsgeld nach Kulturhaus-Brand

Kulturhaus-Brand in Strasburg: Stadt geht bei Versicherungsstreit leer aus

Die Kleinstadt Strasburg in der Uckermark hat einen juristischen Rückschlag erlitten. Das Landgericht Neubrandenburg hat die Zivilklage der Stadt gegen die Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G. aus Berlin abgewiesen. Damit erhält Strasburg vorerst keine zusätzlichen 400.000 Euro Entschädigung für den verheerenden Brand am örtlichen Kulturhaus im Jahr 2022.

Gericht sieht Versäumnisse bei Unterversicherung

Ein Sprecher des Landgerichtes begründete die Entscheidung damit, dass die Stadt zu viele Gelegenheiten verpasst habe, die festgestellte Unterversicherung des Gebäudes zu beheben. „Die Stadt habe zu viele Gelegenheiten versäumt, die vorliegende Unterversicherung abzustellen“, hieß es in der offiziellen Stellungnahme nach der Urteilsverkündung am Mittwoch. Dieser Punkt war zentral für die Ablehnung der Klage.

Hintergrund des Brandschadens und Versicherungsstreits

Das Kulturhaus in Strasburg war im April 2022 vollständig abgebrannt. Die Ursache des Feuers konnte nie abschließend aufgeklärt werden. Die Schäden sind enorm: Die Kosten für den notwendigen Wiederaufbau werden aktuell auf etwa 6 Millionen Euro geschätzt. Die Stadt hatte ursprünglich erwartet, dass ihre Gebäudeversicherung bis zu drei Millionen Euro übernehmen würde.

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Die Ostdeutsche Kommunalversicherung zahlte jedoch nach dem Brand lediglich etwas mehr als 1,4 Millionen Euro aus. Dies entsprach dem Zeitwert des alten Gebäudes, der bei etwa 1,8 Millionen Euro lag. Die Differenz von 400.000 Euro war Gegenstand des nun entschiedenen Rechtsstreits. Die Versicherung hatte nach dem Brand überraschend festgestellt, dass das Kulturhaus unterversichert war.

Position der Stadt und mögliche Berufung

Strasburg sieht in der gesamten Angelegenheit einen Beratungsfehler der Versicherung. Die Stadtverwaltung argumentiert, dass die Versicherung eigentlich verpflichtet gewesen wäre, die deutlich höheren Wiederaufbaukosten zu decken, nicht nur den reinen Zeitwert des abgebrannten Gebäudes. Trotz des juristischen Rückschlags betont die Stadt, dass der Wiederaufbau des „kulturellen Zentrums“ von Strasburg auf jeden Fall fortgesetzt und abgeschlossen wird.

Rechtlich besteht für die Stadt noch die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Ob Strasburg diesen Schritt gehen wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Der Fall zeigt die komplexen Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und Versicherungen bei Großschäden an öffentlichen Gebäuden.

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