Jüdischer Student verklagt FU Berlin wegen Antisemitismus - Gerichtsurteil steht bevor
Im Streit um den Schutz von Studierenden vor Diskriminierung will das Verwaltungsgericht Berlin heute sein Urteil verkünden. Kläger ist der jüdische Student Lahav Shapira, der die Freie Universität Berlin (FU) verklagt hat, weil sie nach seiner Ansicht nicht ausreichend gegen antisemitische Diskriminierung vorgeht.
Angriff auf Student führt zu Klage
Der heute 32-jährige Shapira wurde im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt. Er wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung und verstoße damit gegen das Berliner Hochschulgesetz. Dieses verpflichtet Universitäten, Diskriminierungen zu verhindern.
Ein Anwalt Shapiras erklärte beim zweiten Termin der mündlichen Verhandlung, an der Hochschule habe sich ein Klima ausgebreitet, das „antisemitisch geprägt“ sei. Die Klage zielt darauf ab, die FU in die Pflicht zu nehmen und sie zu wirksamen Maßnahmen zu verpflichten.
FU Berlin verteidigt ihre Maßnahmen
Die Freie Universität Berlin bestreitet, untätig gewesen zu sein. Ihre Vertreter verwiesen sowohl bei einem ersten Verhandlungstermin im Juli 2025 als auch in der aktuellen Verhandlung auf ein umfassendes Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gibt es eine „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ und eine Antidiskriminierungssatzung.
Die Juristen der Hochschule beantragten, die Klage Shapiras abzuweisen. Sie argumentieren, die Klage sei zu unkonkret und die FU erfülle bereits ihre gesetzlichen Pflichten durch bestehende Strukturen und Programme.
Parallel laufender Strafprozess
Der Angriff auf Lahav Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin. Der Angreifer hatte Berufung gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren eingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ gewertet.
In dem Berufungsprozess sollen heute noch die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil plant das Gericht nach derzeitigem Stand an einem anderen Tag. Dieser parallele Strafprozess unterstreicht die Schwere der Vorwürfe und die anhaltenden rechtlichen Auseinandersetzungen um den Fall.
Urteil mit Signalwirkung erwartet
Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wird mit Spannung erwartet, da es potenzielle Signalwirkung für den Umgang von Hochschulen mit Antisemitismus haben könnte. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte dies andere Universitäten dazu veranlassen, ihre Antidiskriminierungsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken.
Falls die Klage abgewiesen wird, würde dies die Position der FU Berlin stärken und ihre bisherigen Maßnahmen als ausreichend bestätigen. In jedem Fall wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf:
- Wie weit reicht die Verantwortung von Universitäten bei der Bekämpfung von Diskriminierung?
- Welche konkreten Maßnahmen sind notwendig, um ein sicheres Umfeld für alle Studierenden zu gewährleisten?
- Wie können Hochschulen effektiv auf antisemitische Vorfälle reagieren?
Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur für Lahav Shapira und die FU Berlin von Bedeutung sein, sondern könnte auch bundesweit Diskussionen über den Schutz jüdischer Studierender an deutschen Hochschulen anstoßen.



