Landgericht Bremen verurteilt Tanztrainer zu mehrjähriger Haft wegen Kindesmissbrauch
Tanztrainer zu Haft verurteilt - TikTok-Star erstattete Anzeige

Landgericht Bremen verurteilt Tanztrainer zu mehrjähriger Haft wegen Kindesmissbrauch

Das Landgericht Bremen hat einen Tanztrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 35-jährige Deutsche soll während seiner Tätigkeit in einer Bremerhavener Tanzschule von 2009 bis 2022 an Jungen sexuelle Handlungen ausgeführt und solche an sich vornehmen lassen haben. Die Kammer sah dies in zahlreichen Fällen als erwiesen an und verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision bleibt möglich.

Öffentlichkeit ausgeschlossen zum Schutz der Opfer

Das Strafmaß wurde zwar öffentlich verkündet, doch die detaillierte Urteilsbegründung erfolgte hinter verschlossenen Türen. Dies geschah auf Antrag der Opfer und des Angeklagten, wie die Vorsitzende Richterin erklärte. In der Begründung müsse das Gericht genau darlegen, um welche Handlungen es sich handle, was Umstände aus der Intimsphäre der Opfer offenlegen und zu einer Stigmatisierung führen könnte. Zum Schutz der Geschädigten und auch des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit daher ausgeschlossen. Der Angeklagte befindet sich bereits in Untersuchungshaft.

TikTok-Star Avemoves erstattete Anzeige

Der Fall erregte besondere Aufmerksamkeit, weil eines der mutmaßlichen Opfer der Profitänzer und TikTok-Star Avemoves ist, der aus Bremerhaven stammt. In einem YouTube-Video vom April 2025 berichtete er erstmals vom jahrelangen Missbrauch durch seinen deutschen Tanzlehrer. Die Taten hätten begonnen, als er zehn Jahre alt war. Über lange Zeit habe er sich den Missbrauch nicht eingestehen wollen und litt unter Ängsten und Depressionen. Als er erfuhr, dass er möglicherweise nicht das einzige Opfer war, entschloss er sich zur Anzeige.

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Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Kurz nach Prozessbeginn wurde die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal verbannt. Alle Verhandlungstage fanden unter Ausschluss des Publikums statt, auch die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Sowohl die Verteidigung als auch die mutmaßlichen Opfer hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht gab dem statt, weil die mutmaßlichen Opfer bei den Taten minderjährig gewesen und ihre Interessen dadurch schutzwürdig seien. Zudem war der Angeklagte bei einem Teil der angeklagten Fällen selbst noch Heranwachsender, im Alter von 18 bis 21 Jahren, was auch für ihn einen besonderen Schutz begründete.

Zur genauen Zahl der Opfer machte die Richterin im Beisein der Öffentlichkeit keine Angaben. In einer Mitteilung des Gerichts war mit Verweis auf die Anklage von vier minderjährigen Opfern die Rede. Der Fall unterstreicht die sensiblen Aspekte von Missbrauchsprozessen und die Notwendigkeit, die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren, während gleichzeitig Gerechtigkeit gesucht wird.

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