Vater lehnt 25.000 Euro Schmerzensgeld nach Tod der Tochter auf Klassenfahrt ab
Vater lehnt Schmerzensgeld nach Tod der Tochter auf Klassenfahrt ab

Vater kämpft um Gerechtigkeit nach tragischem Tod seiner Tochter auf Klassenfahrt

Was ist das Leben eines Kindes wirklich wert? Für Kay Schierwagen (50) ist diese Frage seit dem tragischen Tod seiner Tochter Emily (13) zu einer schmerzhaften Realität geworden. Die junge Schülerin, die an Typ-1-Diabetes litt, starb während einer Klassenfahrt in London, weil ihre Lehrerinnen nicht rechtzeitig nach ihr schauten. Jetzt steht der Vater vor dem Landgericht Düsseldorf und verklagt das Land Nordrhein-Westfalen auf 125.000 Euro Schmerzensgeld, das er vollständig spenden möchte.

Gericht bietet Vergleich an – Vater lehnt ab

Am ersten Verhandlungstag machte die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Beate Hoffmann deutlich, dass Emilys Vater einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Allerdings schlugen die Richter lediglich 25.000 Euro als Vergleich vor. Kay Schierwagen lehnte dieses Angebot entschieden ab und bleibt bei seiner ursprünglichen Forderung. „Wir haben das abgelehnt, bleiben bei unserer Forderung“, erklärte der Vater gegenüber Medienvertretern.

Sein Anwalt Manuel Reiger ergänzte: „Der angebotene Vergleich wird dem Leiden meines Mandanten nicht gerecht.“ Die beiden verantwortlichen Pädagoginnen Marina M. (36) und Anna A. (62) wurden bereits rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt und müssen hohe Geldstrafen von 23.400 Euro beziehungsweise 7.200 Euro zahlen, die an den Staat fließen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Psychische Folgen für den Vater

Vor Gericht schilderte Schierwagen die schwerwiegenden psychischen Folgen des Verlusts seiner Tochter. Der Vater erklärte, dass er seit einem Jahr arbeitsunfähig ist und an schweren Depressionen sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Auf die Frage der Richterin, wie es ihm heute gehe, antwortete er knapp: „Sehr schlecht.“

„Ich sollte längst in Baden-Baden in der Reha sein. Aber der Prozess ist ja mehrmals verschoben worden“, fügte der Vater hinzu. Ihm wurde bereits zweimal als Kraftfahrer gekündigt, weil er seine Touren nicht schaffte – Gründe waren Konzentrationsschwierigkeiten, Beinahe-Unfälle und verminderte Leistungsfähigkeit.

Gericht erkennt Nähe zwischen Vater und Tochter an

Die Gegenseite hatte vor dem Prozess beantragt, die Klage abzuweisen, mit der Begründung, die Tat sei verjährt und es bestehe Zweifel an einer besonderen Nähe zwischen Vater und Tochter. Die Anwälte des Landes argumentierten, wenn überhaupt ein Anspruch bestünde, dann höchstens in Höhe von 2.000 Euro.

Doch das Gericht sieht die Ansprüche nicht als verjährt an. Schließlich hatte Schierwagen mehr als viereinhalb Jahre kämpfen müssen, damit der Fall juristisch aufgearbeitet wird. Auch an der engen Beziehung des Vaters zu seiner Tochter haben die Richter keine Zweifel. „Ihr Verlust ist kaum auszuhalten“, beschrieb Schierwagen seine Gefühle.

Schmerzensgeld soll Stiftung zugutekommen

Bereits im Herbst 2024 hatte Kay Schierwagen die Emily-Diabetesstiftung ins Leben gerufen. In diese Stiftung soll das Schmerzensgeld fließen, falls es zugesprochen wird. „Die Stiftung gibt mir Halt. Denn wenn ich anderen Kindern mit Diabetes helfen kann, ist der Verlust meiner Emily für mich etwas leichter zu ertragen“, erklärte der Vater.

Das Gericht hat nun angeordnet, dass ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden muss. Dieses soll feststellen, wie stark der Vater durch den Tod seiner Tochter leidet und ob dieser die Ursache seiner psychischen Erkrankung ist. Ein neuer Prozesstermin wird erst stattfinden, wenn dieses Gutachten vorliegt.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung von Lehrkräften bei Klassenfahrten und zur angemessenen Entschädigung für Hinterbliebene nach schweren Verlusten auf. Während das Gericht die rechtliche Verantwortung der Lehrerinnen bereits festgestellt hat, bleibt die Frage der angemessenen Entschädigung für den Vater weiterhin ungelöst.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration