Vater lehnt Schmerzensgeld-Vergleich nach Tod der Tochter auf Klassenfahrt ab
Vater lehnt Schmerzensgeld-Vergleich nach Tod auf Klassenfahrt ab

Vater verweigert Vergleich nach tragischem Tod der Tochter auf London-Reise

Kay Schierwagen durchlebt das wohl schlimmste Schicksal, das Eltern treffen kann. Seine Tochter Emily verstarb im Alter von nur 13 Jahren während einer Klassenfahrt in der britischen Hauptstadt London. Seit diesem traumatischen Ereignis kämpft der Vater unermüdlich um eine angemessene Entschädigung für sein unsägliches Leid. Nun hat er einen vom Landgericht Düsseldorf vorgeschlagenen Vergleichsversuch entschieden zurückgewiesen.

Gericht erkennt Anspruch an, doch Summe bleibt strittig

Für die Richter ist es unstrittig, dass dem Vater ein Schmerzensgeld zusteht. Als konkrete Summe schlugen sie 25.000 Euro vor – eine Zahl, die Schierwagen als völlig unzureichend empfindet. Der trauernde Vater fordert stattdessen vom Land Nordrhein-Westfalen eine Entschädigung in Höhe von 125.000 Euro. Seit dem tragischen Vorfall leidet er nach eigenen Angaben an schweren Depressionen, einer posttraumatischen Belastungsstörung und ist seit einem Jahr arbeitsunfähig.

„Erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde mir das ganze Ausmaß der Tragödie wirklich bewusst“, erklärt Schierwagen emotional. Die psychischen Folgen des Verlustes seiner Tochter belasten ihn täglich aufs Neue.

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Tragödie mit juristischen Konsequenzen

Emily war im Juni 2019 während des London-Aufenthalts verstorben. Im Nachgang wurden zwei betreuende Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen. Das Landgericht Mönchengladbach begründete das Urteil damit, dass die Pädagoginnen vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.

Hätten sie von Emilys Diabetes-Erkrankung gewusst, so die richterliche Argumentation, hätten sie die akute Überzuckerung der 13-Jährigen früher erkennen, einen Notarzt rufen und damit den tragischen Tod verhindern können. Dieser Pflichtverstoß bildet die Grundlage für die aktuelle Schmerzensgeld-Forderung.

Rechtsanwalt sieht politische Verantwortung

Manuel Reiger, der Anwalt von Kay Schierwagen, bewertet es zwar positiv, dass das Gericht eine gesetzliche Grundlage für das Schmerzensgeld anerkennt. Gleichzeitig betont er jedoch: „25.000 Euro werden dem Leiden des Herrn Schierwagen in keiner Weise gerecht.“ Der Rechtsvertreter fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Zeit bis zur nächsten Verhandlung zu nutzen, um ein angemesseneres Angebot zu unterbreiten.

Neben der juristischen Dimension sieht Reiger auch eine politische Verantwortlichkeit. „Es geht hier nicht nur um Geld, sondern um die Anerkennung des unermesslichen Verlustes und die Übernahme von Verantwortung“, so der Anwalt. Ein psychiatrisches Gutachten soll nun klären, in welchem Ausmaß der Vater durch den Tod seiner Tochter erkrankt ist und welche gesundheitlichen Folgen dauerhaft bestehen bleiben.

Die Ablehnung des Vergleichsangebots markiert einen weiteren Wendepunkt in diesem emotional aufgeladenen Verfahren. Während das Land NRW bisher keine Zahlungsbereitschaft signalisiert hat, bleibt Kay Schierwagen in seinem Kampf um Gerechtigkeit für seine verstorbene Tochter Emily entschlossen. Das nächste Gerichtstermin wird zeigen, ob sich die Positionen annähern oder der Rechtsstreit weiter eskaliert.

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